Zweifel am Papst: Als vier Kardinäle ihre "Dubia" veröffentlichten
Es drohte das umstrittenste päpstliche Dokument seit der als "Pillen-Enzyklika" bekannten Schrift "Humanae vitae" (1968) zu werden: "Amoris laetitia", Franziskus' Schreiben als Ergebnis zweier Synoden zu Ehe und Familie. Vor fünf Jahren machten vier Kardinäle dazu in einem spektakulären Akt ihre Zweifel ("Dubia") öffentlich.
Die beiden Bischofssynoden von 2014 und 2015 zu Ehe und Familie behandelten auch die Seelsorge mit Menschen in oder nach einer gescheiterten Partnerschaft. Darunter die Frage: Können Partner, die geschieden sind und zivil neu geheiratet haben, die Kommunion empfangen?
Nach katholischer Lehre ist die Ehe unauflöslich. Wer mit einem neuen Partner eine auch sexuelle Beziehung lebt, begeht daher Ehebruch, lebt in Sünde und darf nicht zur Eucharistie gehen. Die Praxis, das bestreitet kaum jemand, ist vielfältiger und schwieriger.
Fußnote erlaubte Kommunionempfang Wiederverheirateter in Einzelfällen
Weswegen Franziskus in seinem Schreiben "Amoris laetitia" (AL) vom April 2016 in Einzelfällen andere Lösungswege öffnete: Aufgrund mildernder Faktoren sei es möglich, "dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde - die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist - in der Gnade Gottes leben kann" und auch "im Leben der Gnade und Liebe" wachsen könne, "wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt." Soweit der Text im 8. Kapitel über "Zerbrechlichkeit" in Ehen und Familien.
Dazu fügte der Papst eine Fußnote an: Die erwähnte "Hilfe der Kirche" könne "in gewissen Fällen" auch die "der Sakramente sein". Der Beichtstuhl dürfe keine Folterkammer sein, "sondern ein Ort der Barmherzigkeit", wandte Franziskus sich an Priester. Und "gleichermaßen betone ich, dass die Eucharistie 'nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen' ist".
Das heißt: In Einzelfällen können wiederverheiratete Paare nach Rücksprache mit ihrem Seelsorger die Sakramente der Versöhnung und Kommunion empfangen, ohne dass sie sexuell enthaltsam leben. Für die seelsorgliche Praxis vielerorts nichts Neues. Neu war, dass ein Papst solche Ausnahmen offiziell gut hieß: als sorgfältige Gewissensentscheidung im Einzelfall.
Allerdings zogen Bischofskonferenzen, einzelne Bischöfe und Priester daraus unterschiedliche Folgerungen. Für etliche war diese Uneinheitlichkeit oder Uneinigkeit ein Problem. Vier Kardinäle - Carlo Caffarra, Raymond Burke, Walter Brandmüller und Joachim Meisner - entschlossen sich, den Papst um Klarstellung zu ersuchen.
Am 19. September 2016 übergab Caffarra den Brief der Vier sowohl an die päpstliche Residenz wie an die Glaubenskongregation. Nachdem sie acht Wochen lang keine Antwort erhielten, machten die vier "Dubia-Kardinäle" ihre Aktion öffentlich. "Klarheit schaffen" war ihr Schreiben betitelt, das am 14. November 2016 auf mehreren Websites erschien.
Es ging ihnen vor allem um den Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene, aber auch um Grundsätzliches zu Sünde und schuldhaftem Handeln. Die Fragen waren als "Dubia" (lateinisch für "Zweifel") formuliert, die eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ermöglichen. Regelmäßig wenden sich so Bischöfe an den Vatikan, um eine aus ihrer Sicht unklare Rechtslage klären zu lassen.
War Vorgehen der "Dubia"-Kardinäle in Ordnung?
In der Folge verschärfte sich nicht nur die Debatte um "Amoris laetitia"; zusätzlich wurde gestritten, ob das Vorgehen der "Dubia"-Kardinäle in Ordnung war. Hongkongs Kardinal Joseph Zen Ze-kiun pflichtete den Vier bei; sein Wiener Mitbruder Christoph Schönborn indes nannte den öffentlichen Druck auf den Papst "ein absolut ungebührliches Verhalten".
Es ging hin und her. Die Vatikanzeitung "Osservatore Romano" bot wiederholt Autoren eine Plattform, die erwartungsgemäß den Papst unterstützten. Franziskus selbst hielt sich zurück, schien abzuwarten. Irgendwann schrieb er zu einer Orientierungshilfe argentinischer Bischöfe, es gebe "keine anderen Interpretationen" seiner Aussage. Die Orientierungshilfe ließ er in die Akten des Apostolischen Stuhls aufnehmen, wodurch diese Deutung zusätzliches Gewicht erhielt.
In der mittlerweile nahezu verstummten Debatte ging es um eines von Franziskus' Grundanliegen, die "geistliche Unterscheidung". Sie meint ein Abwägen von Regeln, persönlichen Gegebenheiten und der Glaubensüberlieferung, um zu erkennen, was genau in einer konkreten Situation Gottes Wille ist.
Ende 2020 dann kündigte Franziskus für April 2021 ein "Amoris-laetitia-Jahr" an. Im Abstand von fünf Jahren will er die vielen anderen Anliegen seines Schreibens in Erinnerung rufen. Es gab dazu bisher Initiativen wie den "Tag der Großeltern und Alten", Workshops, Arbeitsmittel. Aber keine neue Debatte zu den "Dubia".