Erzbistum Freiburg: Keine 2G/3G-Beschränkung für Gottesdienste
Gottesdienste im Erzbistum Freiburg finden weiterhin ohne Test oder Nachweis über den Immunstatus statt. Wie die Erzdiözese am Montag mitteilte, bestehe die Möglichkeit, "2G/3G-Gottesdienste zu feiern" grundsätzlich nicht. Ob und unter welchen Bedingungen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann, wurde nicht mitgeteilt. "Gottesdienste sind Teil der wesentlichen Daseinsvorsorge (wie z.B. auch der Einkauf im Lebensmittelgeschäft). Als solches soll der Zugang für alle Menschen möglich sein – unabhängig davon, ob die Person immunisiert oder getestet ist", so die Erzdiözese. "Die freie Religionsausübung ist ein besonders geschütztes Recht." Der Infektionsschutz werde durch Maskenpflicht und Abstand gewährleistet. Gemeindegesang mit Maske ist gestattet.
Gegenüber katholisch.de erläuterte der Sprecher der Erzdiözese Marc Mudrak, dass man alles unternehme, damit "so viele Menschen wie möglich sicher in den Gottesdienst gehen können". Die Instruktion zur Feier der Liturgie lege Regeln zur Gestaltung von Gottesdiensten fest, um die "Gefahr einer Ansteckung auszuschließen". Die Vorgehensweise, Hygienemaßnahmen zu ergreifen und Gottesbesucher darauf hinzuweisen, bei Krankheitssymptomen den Gottesdienst nicht persönlich mitzufeiern und auf digitale Angebote auszuweichen, habe sich bewährt. "Indem wir keine 2G- oder 3G-Gottesdienste anbieten, versuchen wir auch Brücken zu bauen im derzeit aufgeheizten gesellschaftlichen Klima", ergänzt Mudrak. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen lade man alle Menschen ein, "gemeinsam Gottesdienst zu feiern und für einen Moment zur Ruhe zu kommen". Zugleich bekräftige die Erzdiözese Freiburg durch ihre Entscheidung das Recht auf freie Religionsausübung.
Die seit dem 24. November geltende Corona-Schutzverordnung des Landes Baden-Württemberg sieht eine Ausgangssperre für Ungeimpfte ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 500 im entsprechenden Stadt- oder Landkreis vor. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften zur Religionsausübung.
Unterschiedliche Regelungen je nach Bistum
In den deutschen Bistümern gibt es unterschiedliche Vorgaben, die teils deutlich strenger als die Regeln im Erzbistum Freiburg sind. Die Erzdiözese Berlin hat Sonn- und Feiertagsgottesdienste auf Geimpfte und Genesene beschränkt, für weniger stark besuchte Gottesdienste gilt 3G. Im Erzbistum Hamburg werden Gottesdienste "mindestens" nach dem 3G-Modell geregelt. In vielen Bistümern können Gemeinden entscheiden, ob sie entsprechende Zugangsregeln für Gottesdienste festlegen. In Rottenburg-Stuttgart, dem zweiten Bistum in Baden-Württemberg, wird zwar gemäß den aktuellen Vorgaben grundsätzlich kein 3G-Nachweis verlangt, Kirchengemeinderäte können aber je nach aktueller Lage 3G oder 2G zur Zugangsvoraussetzung machen. Dabei muss aber gewährleistet sein, dass niemand vom Besuch der Eucharistie und anderer Gottesdienste ausgeschlossen ist: Wenn ein Gottesdienst unter 3G- oder 2G-Regeln stattfindet, muss am selben Tag mindestens ein Gottesdienst ohne Zugangsbeschränkung angeboten werden.
Laut einer Umfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) verzichtet die Mehrzahl der Bundesländer derzeit auf 2G- oder 3G-Vorschriften für Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Lediglich in Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es entsprechende Regelungen, in Berlin empfiehlt die Senatsverwaltung die 3G-Regel. (fxn)
30.11., 15:20 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme der Erzdiözese.