Weihnachten solle froh und unbeschwert gefeiert werden

Bistum Augsburg: Kirchen müssen für Ungeimpfte offen bleiben

Veröffentlicht am 03.12.2021 um 18:12 Uhr – Lesedauer: 

Augsburg ‐ Das Bistum Augsburg hat eine neue Infektionsschutzverordnung: Weihnachten solle froh und unbeschwert gefeiert werden. Nicht-Geimpften muss die Gelegenheit zu einer Mitfeier an Gottesdiensten gegeben werden – eventuell durch ein zusätzliches Angebot.

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Das Bistum Augsburg hat seine Vorschriften für Gottesdienste angesichts der pandemischen Entwicklung angepasst. Am Freitag wurde eine neue Infektionsschutzverordnung veröffentlicht. Corona zum Trotz solle Weihnachten froh und unbeschwert gefeiert werden, lautet die Vorgabe. Mit Ausnahme der nachweislich Infizierten sollten alle Zugang zu Gottesdiensten haben.

Die Verordnung lässt dennoch zugangsbeschränkte Gottesdienste zum besonderen Schutz vulnerabler Gruppen und in Kreisen mit einer stark erhöhten Inzidenz zu. Eine Entscheidung obliegt den verantwortlichen Priestern im Benehmen mit dem jeweiligen Pfarrgemeinderat. Allerdings darf diese Beschränkung an Sonn- und Festtagen nicht für alle Messfeiern ausgesprochen werden. Auch Nicht-Geimpften müsse an diesen Tagen Gelegenheit zu einer Mitfeier gegeben werden, eventuell durch ein zusätzliches Angebot.

Sogar in christlichen Familien sei die Trennung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften spürbar, heißt es in einem Brief von Generalvikar Wolfgang Hacker an alle Pfarreien, ausländischen Missionen und Ordensniederlassungen. Diese dürfe keinen Einzug in die Kirche halten. "Jeder Mensch hat seine eigene Würde unabhängig von seinem Impf-Status." Die Gottesdienste in den Kirchen des Bistums sollten Raum und Heimat für alle bieten. (KNA)