Neue Corona-Bestimmungen

Flächendeckend 3G: Bistum Limburg erläutert Regeln für Gottesdienste

Veröffentlicht am 08.12.2021 um 15:20 Uhr – Lesedauer: 

Limburg ‐ "Nicht so einschränkend wie für allgemeine Veranstaltungen im öffentlichen Leben": Was die neuen Corona-Bestimmungen in Hessen und Rheinland-Pfalz für Gottesdienste im Bistum Limburg bedeuten, erläutert Domkapitular Georg Franz.

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Die neuen Corona-Regeln für Gottesdienste in Hessen und Rheinland-Pfalz sind nach Angaben des Bistums Limburg "nicht so einschränkend wie für allgemeine Veranstaltungen im öffentlichen Leben". Bei Gottesdiensten gelte im Bistum flächendeckend die 3G-Regelung, erläuterte Domkapitular Georg Franz, Personaldezernent und Leiter des Corona-Arbeitsstabes im Bistum Limburg, am Mittwoch in einer Mitteilung.

"Gerade das Vorlegen eines Testnachweises mag eine gewisse Hürde darstellen", sagte Franz. Es sei aber angesichts der aktuellen pandemischen Lage zumutbar und gebe allen Gottesdienstbesuchern eine erhöhte Sicherheit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren könnten ohne Nachweis am Gottesdienst teilnehmen, da sie entweder schon geimpft oder über die regelmäßige Schultestung getestet seien, sagte Franz.

In den Kirchen gelte Maskenpflicht und Abstandsgebot. "Es darf gesungen werden", so Franz. Bei der musikalischen Gestaltung eines Gottesdienstes sei aber darauf zu achten, den Gemeindegesang nicht zu sehr auszuweiten. "Drei Strophen 'Stille Nacht' sind aber schon möglich", so Franz. Kinder unter sechs Jahren bräuchten in Gottesdiensten keine Maske zu tragen. Für alle anderen gelte durchgängig die Maskenpflicht. Für allgemeine kirchliche Veranstaltungen gelte die 2G-Regel. Teilnehmen können demnach nur Geimpfte und Genesene.

Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten nur in Rheinland-Pfalz

Zur Frage, ob sich die Gläubigen für den Gottesdienst anmelden müssen und die Kontaktdaten erfasst werden müssen, sagte Franz: "Die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten zu einer eventuellen Nachverfolgung besteht nur in Rheinland-Pfalz." In der Regel – und insbesondere auf Weihnachten hin – gebe es in den Pfarreien ein Anmeldeverfahren für die Gottesdienste.

Wer nicht nachweisen könne oder wolle, dass er genesen, geimpft oder getestet ist, "den verweisen wir auf ein Mitfeiern von Fernseh- oder Streaminggottesdiensten", so Franz. Das Bistum bietet seit Beginn der Pandemie an jedem Sonntag und an Feiertagen einen Gottesdienst an, der live auf YouTube und Facebook gestreamt wird. Am Heiligen Abend werde Bischof Georg Bätzing um 17 Uhr eine gestreamte Christmette feiern.

In den deutschen Bistümern gibt es unterschiedliche Vorgaben zum Infektionsschutz. Die Erzdiözese Berlin hat Sonn- und Feiertagsgottesdienste auf Geimpfte und Genesene beschränkt, für weniger stark besuchte Gottesdienste gilt 3G. Im Erzbistum Hamburg werden Gottesdienste "mindestens" nach dem 3G-Modell geregelt. In vielen Bistümern können Gemeinden entscheiden, ob sie entsprechende Zugangsregeln für Gottesdienste festlegen, im Erzbistum Freiburg dürfen keine Gottesdienste nach 2G- oder 3G-Regeln gefeiert werden. (tmg/KNA)