Katholischer Verband fordert klare Regeln für Weihnachtsgottesdienste
Der Bundesverband für Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) fordert bundesweit einheitliche Regelungen für den Besuch von Weihnachtsgottesdiensten. "Die Gläubigen müssen klar wissen, wann und unter welchen Bedingungen sie zum Beten kommen dürfen. Vor dieser Entscheidung und Abwägung dürfen sich die Verantwortlichen in den Bistümern nicht weiter drücken", sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes, Josef Ridders, laut Pressemitteilung (Mittwoch). Dass die Regelungen von Bistum zu Bistum und teilweise von Pfarrei zu Pfarrei unterschiedlich seien, sei "das falsche Signal".
Die Geburt Jesu Christi sei für Christen eines der wichtigsten Feste, "weswegen es nur allzu verständlich ist, dass gerade dann die Kirchenbänke voll sind", so Ridders. Er befürchtet allerdings, dass viele Menschen vom Besuch eines Gottesdienstes absehen könnten, weil sich keine einheitliche, klare Antwort darauf finden lasse, ob die Gottesdienste beispielsweise unter 2G- oder 3G-Regeln stattfinden würden, ob eine Maske getragen werden müsse oder gesungen werden dürfe. "Die unverbindlichen Empfehlungen sind ein Delegieren der Verantwortung nach unten", kritisiert Ridders. "Ehrenamtliche Helfer und Seelsorgeteams vor Ort brauchen Unterstützung und Rückendeckung von ihren Bistümern. Ein gemeinsam erstelltes Konzept, das klar kommuniziert wird, ist da der bessere Weg."
Gleichzeitig kritisierte der KKV-Vorsitzende auch die Empfehlung, Ungeimpfte nicht von den Gottesdiensten auszuschließen. Die Unklarheit bei den Schutzmaßnahmen für Gottesdienste führe die Impfempfehlungen der Kirche ad absurdum. Dabei ginge es nicht um diejenigen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen könnten, sondern um diejenigen, die sich aus "fadenscheinigen Gründen dem solidarischen Akt der Impfung verweigerten". Er verstehe den Wunsch der Bischöfe, zum Weihnachtsfest jeden Gläubigen zur Messe einladen zu wollen. "Trotzdem dürfen sich die Kirchen nicht zu sehr von den allgemeinen Bestimmungen entfernen und auf eine Sonderrolle pochen. 3G sollte das Minimum sein", so Ridders. "Die Schutzimpfung sollte gerade zu Weihnachten eine christliche Selbstverständlichkeit der Nächstenliebe sein, die nicht in Frage gestellt werden darf."
Bistümer machen unterschiedliche Angaben
Bundesweit gibt es keine einheitlichen Regeln für Gottesdienste. Die meisten Bundesländer verzichten bislang in ihren Corona-Verordnungen noch auf 2G- oder 3G-Vorschriften für Religionsgemeinschaften. Die Bistümer machen unterschiedliche Vorgaben. Viele Bistümer haben eigene Regelungen erlassen, die teilweise über die Landesvorschriften hinaus gehen: Das Erzbistum Berlin hat etwa angeordnet, dass alle Gottesdienste an den Adventswochenenden und Weihnachtstagen weitgehend unter 2G-Standard stattfinden. In jeder Pfarrei muss es aber auch mindestens einen Gottesdienst unter 3G-Bedingungen geben. Auch Ungeimpfte können damit in jeder Pfarrei in Gottesdienste gehen, müssen aber einen negativen Test vorlegen.
Im Erzbistum Hamburg werden Gottesdienste "mindestens" nach dem 3G-Modell geregelt. Im Bistum Limburg, das Teile von Hessen und Rheinland-Pfalz umfasst, gelten flächendeckend die 3G-Regelung, Maskenpflicht und Abstandsgebot. Die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten zu einer eventuellen Nachverfolgung besteht nur in Rheinland-Pfalz. Im Erzbistum Freiburg dürfen keine Gottesdienste nach 2G- oder 3G-Regeln gefeiert werden. Das Bistum Augsburg hat entschieden, dass mit Ausnahme der nachweislich Infizierten alle Zugang zu Gottesdiensten haben sollen. Eine Verordnung lässt dennoch zugangsbeschränkte Gottesdienste zum besonderen Schutz vulnerabler Gruppen und in Kreisen mit einer stark erhöhten Inzidenz zu. Eine Entscheidung obliegt den verantwortlichen Priestern und Pfarrgemeinderäten. Allerdings darf diese Beschränkung an Sonn- und Festtagen nicht für alle Messfeiern ausgesprochen werden. (cbr)