Weitere Mängel? Erzbistum Köln weitet Prüfung von Verträgen aus
Das Erzbistum Köln prüft für den Zeitraum der vergangenen zehn Jahre Auftragsvergaben im Generalvikariat auf kirchenrechtliche Versäumnisse. Wie das Erzbistum am Freitag mitteilte, hättben sich der Vermögensrat und das Domkapitel mit dem Apostolischen Administrator Rolf Steinhäuser am Donnerstagabend darauf verständigt. Steinhäuser habe den Heiligen Stuhl über den Vorgang informiert und werde weiter nach Rom berichten. Eine erste Überprüfung älterer Verträge, bei denen es etwa um die Beschaffung von Möbeln für Tagungshäuser und veschiedene Anschaffungen in der IT gehe, habe bereits begonnen. Finanzielle Schäden für das Erzbistum seien bislang nicht festgestellt worden. Die externe Prüfung soll auch klären, welche Konsequenzen zu ziehen und wie Verwaltungsabläufe zu verbessern sind.
Zuvor waren mutmaßliche kirchenrechtliche Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Gutachter- und Beratungsaufträgen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt festgestellt worden. Aufträge hatten den Betrag von 500.000 Euro überschritten, ab dem gemäß Kirchenrecht die Zustimmung des Domkapitels und des Vermögensrats hätten eingeholt werden müssen. Anfang Dezember hatte das Erzbistum mitgeteilt, dass der Apostolische Administrator umgehend zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt und darüber den Vatikan informiert hatte. Laut der aktuellen Mitteilung des Erzbistums ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.
Im Zuge der Überprüfung hat der ehemalige Generalvikar Markus Hofmann, der auch während der Auszeit als Delegat die Verwaltung des Erzbistums führt, laut Erzbistum um Beurlaubung gebeten, was vom Präfekten der vatikanischen Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, abgelehnt worden sei.
Hohe Kosten im Zusammenhang mit Missbrauchsaufarbeitung
Das Kirchenrecht sieht vor, dass der Diözesanbischof für sogenannte "außerordentliche Akte der Verwaltung" die Zustimmung des Konsultorenkollegium und des Vermögensverwaltungsrat benötigt. In der Erzdiözese Köln ist das Domkapitel das Konsultorenkollegium, der Vermögensrat übernimmt die Aufgaben des Vermögensverwaltungsrats. Was als "außerordentlicher Akt" bewertet wird, regelt die zuständige Bischofskonferenz. Gemäß einer Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sind dies für die deutschen Diözesen unter anderem Werk- und Kaufverträge, die einen Wert von 500.000 Euro übersteigen. Das Erzbistum hatte Anfang Dezember die Kosten für die beiden Missbrauchsgutachten, Kommunikations- und Rechtsberatung offengelegt. Dabei entfielen auf die beiden Gutachten 1,27 Millionen Euro. Nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur wurden für das erste Gutachten der Kanzlei WSW 757.500 Euro bezahlt, das Gutachten der Kanzlei Gercke habe 516.200 Euro gekostet. 820.000 Euro wurden in Kommunikationsberatung, weitere 600.000 Euro für rechtliche Beratung aufgewendet. Die Kosten wurden aus einem "Fonds für Bedürfnisse des Bistums (BB-Fonds)" aufgewendet.
Nach Ansicht des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller ist neben der fehlenden Zustimmung der Gremien auch die Zulässigkeit der Verwendung der Mittel aus dem Fonds für Kommunikationsberatung kirchenrechtlich fragwürdig. Gegenüber katholisch.de betonte er, dass er hier keinen zulässigen Verwendungszweck für Mittel aus dem bischöflichen Stuhl sehe. Das kirchliche Vermögensrecht sieht als zulässige Zwecke Liturgie, Besoldung von Klerikern und sonstigen Bediensteten sowie die Werke des Apostolats und der Caritas vor. "Aber die Beauftragung einer PR-Agentur ist mit keinem der vier Zwecke zu rechtfertigen – für diese Aktion hätte der Generalvikar einen förmlichen Nachtragshaushalt beim Kirchensteuerrat beantragen müssen", so Schüller. (fxn)
17.12.2021, 15 Uhr: Angaben zur Zuständigkeit des Delegaten korrigiert.