Meier: Kirchenrecht bei Missbrauch strenger als staatliche Gesetze
Der Augsburger Bischof Bertram Meier befürwortet, dass beim Umgang mit Missbrauch das "kirchliche Recht mitunter strenger ist als staatliche Regeln". Geweihte Personen seien "nicht exemt" und müssten sich selbstverständlich für Missbrauchsvergehen vor staatlichen Gerichten verantworten, sagte Meier am Mittwochabend im schwäbischen Edenhausen. "Doch ich gehe noch weiter: Auch wenn ein staatliches Gericht diesbezügliche Verfahren einstellt, ist das noch kein Freispruch im kirchlichen Kontext." Ein Priester, der den Zölibat versprochen habe und Menschen geistlich begleite, dürfe diese besondere Stellung nicht ausnützen. "Er muss die Balance halten zwischen Nähe und Distanz. Die Grenzen zwischen sexuellem und geistlichem Missbrauch sind fließend."
Meier sieht zudem das Verhältnis von Staat und Kirche vor einem Wandel. "Wir dürfen uns als Kirche entfalten gegenüber einem weltanschaulich neutralen Staat. Staat und Kirche sind Partner - und die Partnerschaft hat sich bewährt", so der Bischof. "Allerdings wage ich eine Prognose: Es wird so nicht bleiben. Im Wetterleuchten am politischen Himmel sehe ich ein Indiz dafür, dass sich etwas bewegt." Meier erklärte: "Die Tatsache, dass Mitglieder unserer neuen Ministerriege bei der Vereidigung auf den Gottesbezug verzichtet haben, werte ich als Statement."
Auch im Regierungsprogramm würden die christlichen Kirchen "allen anderen Religionsgemeinschaften gleichgestellt: nicht weniger, aber auch nicht mehr", ergänzte Meier. "Daher meine Bitte: Halten Sie zusammen", rief er die Gläubigen auf. "Suchen Sie die Kooperation zwischen Kommune und Kirche. Die Bürger in unseren Städten und Dörfern sind mehrheitlich auch Glieder der Kirche. Es geht um das Humanum." (rom/KNA)