Bei der Ablösung der Staatsleistungen die Klöster nicht vergessen
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Jetzt, da die Minister und Ministerinnen der neuen Bundesregierung sich daranmachen, ehrgeizige Gesetze vorzubereiten, möchte man vorsichtig den Zeigefinger erheben und einen kleinen Rat beisteuern.
Auf der langen Bank deutscher Gesetzgebungsprojekte liegt ja – neben der Herstellung sozialer Gerechtigkeit und der Anbindung des Brenner Basistunnels – auch noch das Problem der Staatsleistungen. Diese Zahlungen gibt es schon ziemlich lange – ein erheblicher Teil sind Entschädigungen für das kirchliche Vermögen, das sich die deutschen Fürsten nach dem Ende des Alten Reiches 1803 gegriffen haben – Stichwort Säkularisation. Seit 1919 sollen diese Zahlungen gemäß Weimarer Verfassung und heutigem Grundgesetz abgegolten werden. So eine Abgeltung ist nicht das gleiche wie eine Abschaffung; wohl eher eine Art einmalige Abschlusszahlung. Wenn man die kaufmännisch berechnet, kommen aber so große Summen heraus, dass viele Politiker doch etwas Muffensausen bekommen, und so ist in den letzten 102 Jahren nichts passiert.
Unsere neue Regierung tritt aber sehr furchtlos auf, und deswegen kann es doch sein, dass dieses alte Verfassungsgebot der Ablösung nun angegangen wird. Vermutlich erlaubt die Verfassungslogik keine allzu kreative Gestaltung dieser Ausschüttungen – was vielleicht auch besser so ist – aber hier sei doch ein mahnendes Wort gewagt: vergesst die Klöster nicht! Als mit Napoleons Erlaubnis die Kirchenvermögen eingezogen wurden, da traf es zum erheblichen Teil die Klöster der Augustiner, Benediktiner, Zisterzienser usw. Der Freistaat Bayern avancierte zu einem der größten Waldbesitzer Europas, weil er den Mönchen ihre Forste wegnahm. Man sollte das nicht ganz vergessen, und bei der Verteilung der endgültigen Ablösung nicht nur an notleidende Diözesen denken, sondern gerechterweise – wenigstens mit einem Bruchteil - auch an Orden und Klöster, von denen manche recht prekär aufgestellt sind.
Die Deutsche Ordensobernkonferenz in Bonn wäre ein guter Sachwalter dieser Ablösung, auch wenn dieser Vorschlag ganz ohne deren Zutun entstanden ist.
Der Autor
Jeremias Schröder OSB ist Abtpräses der Benediktinerkongregation von St. Ottilien.Hinweis
Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung des Autors wider.