Untersuchung darf erst nach Rückkehr Woelkis beginnen

Vatikan stoppt vorerst Prüfung von Auftragsvergabe im Erzbistum Köln

Veröffentlicht am 05.01.2022 um 09:49 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Das Erzbistum Köln darf seine Vergabepraxis erst nach der Rückkehr von Kardinal Woelki auf kirchenrechtliche Mängel überprüfen, hat der Vatikan entschieden. Unterdessen liegen in Rom aber schon zwei Gutachten zu aktuellen Fällen vor.

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Die Prüfung der letzten zehn Jahre der externen Auftragsvergabe des Erzbistums Köln auf kirchenrechtliche Versäumnisse beginnt erst nach der Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte durch Kardinal Rainer Maria Woelki. Laut einer Mitteilung der Erzdiözese hat die Bischofskongregation der Untersuchung zwar zugestimmt, allerdings erst nach der für Anfang März geplanten Rückkehr des Erzbischofs. Die Anfang Dezember durch den Apostolischen Administrator Rolf Steinhäuser beauftragten kirchenrechtlichen Gutachten zur Vergabe von Beratungs- und Gutachteraufträgen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung sexueller Gewalt liegen bereits vor und werden nun nach Rom zur Begutachtung gegeben, teilte das Erzbistum auf Anfrage von katholisch.de mit. Weitere Angaben zum Vorgehen in diesem aktuellen Fall machte das Erzbistum nicht.

Bis zur Rückkehr des Erzbischofs wollen die zuständigen Gremien den Entscheidungsprozess allerdings für die externe Prüfung vorbereiten, heißt es in der Mitteilung weiter. Ziel der externen Prüfung ist eine Klärung, welche Konsequenzen zu ziehen und wie Verwaltungsabläufe zu verbessern sind. Administrator Rolf Steinhäuser habe die Gremien nach Erhalt des Schreibens des Heiligen Stuhls über die Entscheidung informiert. Mitte Dezember hatte das Erzbistum mitgeteilt, dass sich der Vermögensrat und das Domkapitel mit dem Apostolischen Administrator auf eine umfassende Prüfung geeinigt hatten, nachdem sich erste Hinweise auf mögliche Versäumnisse gezeigt hatten. Eine erste Überprüfung älterer Verträge, bei denen es etwa um die Beschaffung von Möbeln für Tagungshäuser und verschiedene Anschaffungen in der IT gehe, habe bereits begonnen, hieß es damals.

Zustimmung der Gremien für Gutachteraufträge nicht eingeholt

Aufmerksam auf die mögliche kirchenrechtswidrige Vergabepraxis wurde das Erzbistum durch die Offenlegung der Kosten für Gutachter- und Beratungsaufträge im Zusammenhang mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Dabei wurde festgestellt, dass Aufträge den Betrag von 500.000 Euro überschritten hatten, ab dem gemäß Kirchenrecht die Zustimmung des Domkapitels und des Vermögensrats hätten eingeholt werden müssen. Im Zuge der Überprüfung hat der ehemalige Generalvikar Markus Hofmann, der auch während der Auszeit als Delegat die Verwaltung des Erzbistums führt, laut Erzbistum um Beurlaubung gebeten, was vom Präfekten der vatikanischen Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, abgelehnt worden sei.

Das Kirchenrecht sieht vor, dass der Diözesanbischof für  sogenannte "außerordentliche Akte der Verwaltung" die Zustimmung des Konsultorenkollegiums und des Vermögensverwaltungsrats benötigt. In der Erzdiözese Köln ist das Domkapitel das Konsultorenkollegium, der Vermögensrat übernimmt die Aufgaben des Vermögensverwaltungsrats. Was als "außerordentlicher Akt" bewertet wird, regelt die zuständige Bischofskonferenz. Gemäß einer Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sind dies für die deutschen Diözesen unter anderem Werk- und Kaufverträge, die einen Wert von 500.000 Euro übersteigen. (fxn)