Taten sind noch nicht verjährt

Vier weitere Opfer in Kölner Missbrauchsprozess gegen Priester U.

Veröffentlicht am 21.01.2022 um 15:20 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ In dem Fall sagte bereits der heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße vor Gericht aus: Nun soll es weitere vier Opfer des wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten Priesters U. geben – und die Taten sind noch nicht verjährt.

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Im Fall des wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten katholischen Priesters Hans U. soll es vier weitere mutmaßliche Opfer geben. Die Staatsanwaltschaft Köln bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Kölnischen Rundschau". Demnach wurde eine dieser vier weiblichen Betroffenen bereits als Zeugin in dem Prozess vernommen, der derzeit vor dem Landgericht Köln läuft. Die drei anderen mutmaßlichen Betroffenen sollen an den weiteren Verhandlungsterminen noch gehört werden.

U. ist angeklagt, weil er in den 1990er-Jahren seine drei minderjährigen Nichten zum Teil schwer missbraucht haben soll. Zudem soll er sich 2011 an einem elfjährigen Mädchen vergangen haben. Der Prozess läuft seit Ende November. Zuletzt war darin auch der Hamburger Erzbischof Stefan Heße als Zeuge gehört worden. Er war als früherer Personalchef des Erzbistums Köln mit dem Fall U. befasst.

Taten sind noch nicht verjährt

Die neuen Zeuginnen haben laut Staatsanwaltschaft Taten geschildert, die noch nicht verjährt sind und somit Gegenstand von Gerichtsverfahren werden könnten. "Ob diese Taten noch in den Prozess im Wege einer sogenannten Nachtragsklage eingeführt werden können, hängt auch von der Zustimmung des Angeklagten ab", sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer der "Rundschau". Sollte der Angeklagte seine Zustimmung zu diesem Vorgehen nicht geben, müsste die Staatsanwaltschaft gegebenenfalls gesonderte Ermittlungsverfahren einleiten.

Im Prozess hatte auch bereits der frühere Leiter des Kölner Kirchengerichts, Günter Assenmacher, als Zeuge ausgesagt und seinen Umgang mit den Vorwürfen gegen den Geistlichen verteidigt. Er habe in der Angelegenheit aus den Jahren 2010 und 2011 eine rein beratende Funktion gehabt, sagte Assenmacher. Zudem sei damals eine Anzeige gegen den nun angeklagten Priester U. zurückgezogen worden. "Unser Kernproblem war: Wir hatten niemanden, der etwas aussagt." Daher seien weitere kirchenrechtliche Schritte unterblieben, so Assenmacher. (tmg/KNA)