Bischof Jung: Keine rasche Reform des kirchlichen Arbeitsrechts
Eine Änderung der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts mit Blick auf queere Mitarbeitende wird es nach Ansicht des Würzburger Bischofs Franz Jung nicht kurzfristig geben. "Ob sich das in diesem Jahr ändert, das weiß ich nicht", sagte Jung am Freitag dem Radiosender "Bayern 2" in München. In diesem Zusammenhang seien "unendlich komplizierte Diskussionen" zu erwarten. Queer ist ein Oberbegriff für Menschen, deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität nicht heterosexuellen Vorstellungen entspricht.
Der Bischof äußerte sich in einer Diskussion aus Anlass der Initiative "#OutInChurch". Unter diesem Titel hatten sich am Montag 125 queere katholische Menschen an die Öffentlichkeit gewandt. Sie fordern unter anderem eine Überarbeitung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für katholische Einrichtungen. Kirchliche Angestellte sollten wegen ihrer Sexualität keine Kündigung fürchten müssen. Das Arbeitsrecht steht nach dem öffentlichen Coming-Out im Fokus der Debatten. Mehrere Bischöfe und Generalvikare hatten betont, das Arbeitsrecht müsse bei der "Bewertung der verschiedenen Lebensformen" weiterentwickelt werden.
Jung ergänzte: "Ich würde mal sagen: Wenn der Synodale Weg abgeschlossen ist, wenn Beschlüsse wirklich vorliegen, wenn die Bischöfe das gemeinsam auf den Weg bringen, dann wird die Umsetzung kommen." Der Synodale Weg ist die aktuelle Reformdebatte der katholischen Kirche in Deutschland. Jung zufolge wollen nicht alle deutschen Bischöfe eine Reform der Grundordnung. "Ich bin aber sehr froh – dafür habe ich sehr, sehr gekämpft –, dass wir bei der nächsten Vollversammlung im März uns extra mal zwei Tage Zeit nehmen als Bischofskonferenz, um intensiv die Themen des Synodalen Wegs miteinander zu diskutieren und uns darüber auszutauschen, wo es Dissens und wo es Konsens gibt."
Scham wegen Aussagen im Katechismus
Auf die Frage, ob er sich manchmal für den Katechismus schäme, der queere Menschen ausgrenze, sagte der Bischof: "Diese diskriminierende Sprache – ja." Jung fügte an: "Viel peinlicher" sei "diese Sprachlosigkeit". Informationen über queere Orientierungen von Mitarbeitenden stünden im Raum, aber niemand spreche darüber. Es herrsche ein "Schweigegebot" und "das geht mit Angst einher". Derzeit finde zum Queer-Thema in der katholischen Kirche "ein großer Umdenkungsprozess" statt. "Wir müssen die Menschen so, wie sie sind, erst mal annehmen." Und weiter: "Wir sind dabei zu lernen, dass gerade die Menschen in diesen schwierigen Lebenssituationen der Hilfe und der Begleitung bedürfen und eben nicht des Ausschlusses oder der Stigmatisierung."
Unterdessen äußerte sich auch der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) zum kirchlichen Arbeitsrecht und betonte, dass das Privatleben von kirchlichen Mitarbeitern keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen sollte. Auch dürfe es kein Einstellungshindernis sein, erklärte der BKU-Vorsitzende Ulrich Hemel am Freitag in Köln. Eine solche Maxime gelte für Arbeitgeber in der Wirtschaft ebenso wie für die Kirche, betonte Hemel. Der BKU unterstütze die Forderung, dass alle Menschen in der Kirche ohne Angst offen leben und arbeiten könnten. Eine Kirche, die sich auf die Botschaft Jesu Christi berufe, müsse jeder Form von Diskriminierung und Ausgrenzung entschieden entgegentreten. Es müsse geprüft werden, ob man das kirchliche Arbeitsrecht an dieser Stelle anpassen müsse. (tmg/KNA)