Bischof Fürst: Homosexualität kein Hinderungsgrund für Priesterweihe
Für Bischof Gebhard Fürst ist Homosexualität kein Hinderungsgrund für die Priesterweihe. Im Interview mit der Tageszeitung "Südwest Presse" versicherte der Bischof von Rottenburg-Stuttgart am Dienstag, dass homosexuelle Priester auch weiter mit seiner Unterstützung ihren Dienst tun können. "Wie für heterosexuelle Priester auch ist der Zölibat für sie verpflichtend", so Fürst weiter. Dabei betonte er erneut, dass er von der Zölibatsverpflichtung von Priestern nicht abrücken wolle.
In den Beschlüssen der dritten Synodalversammlung des Synodalen Wegs sieht Fürst eine Bestätigung des "Rottenburger Modells", in dem bereits seit 1968 umfangreiche synodale Beteiligungsrechte von Laien in Räten auf Pfarr-, Dekanats- und Diözesanebene festgeschrieben sind. "So kann ich als Bischof in vielen Punkten nur entscheiden, wenn ich zuvor den Diözesanrat gehört und ein starkes Votum erhalten habe", erläuterte der Bischof. Sein Bistum sei hier weiter als jedes andere. "Ich bin froh, wenn die anderen zu uns aufschließen", so Fürst weiter. Für die Beteiligung eines Laiengremiums bei der Bischofswahl stellte der Bischof eine Selbstverpflichtung des Domkapitels in Aussicht. Fürst selbst erreicht Ende kommenden Jahres das Alter von 75 Jahren, in dem Bischöfe gehalten sind, dem Papst ihren Rücktritt anzubieten.
Laienpredigt in Rottenburg-Stuttgart erlaubt und üblich
Auch bei der Beteiligung von Frauen sei Rottenburg-Stuttgart ein Vorreiter. Bereits jetzt stünden ihnen Leitungsfunktionen offen, der Diözesanrat sei paritätisch besetzt, bei den Pastoralreferenten seien sie schon in der Überzahl. Die Rolle von Pastoral- und Gemeindereferentinnen möchte Fürst verstärken. Eine Priesterweihe schloss Fürst zwar aus, er setze sich aber stark für das eigenständige Amt einer Diakonin ein, "das nicht unterhalb der Priesterebene" stehe. "Stimmt die Synodalversammlung dem zu, geht das als nachdrückliches Votum nach Rom. Dort wird entschieden", betonte Fürst.
Der Bischof hob die Erlaubnis für Frauen zur Predigt in seiner Diözese hervor: "Mit der der offiziellen Unterstützung von mir als Bischof. Es ist diözesanes Recht, dass Laien predigen dürfen und damit auch Frauen. Die Pfarrer sind angewiesen, das zuzulassen." Die "Ordnung des Predigtdienstes von Laien" der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und das Universalkirchenrecht sehen zwar kein Predigtrecht für Laien in Eucharistiefeiern vor. In einer durch den damaligen Bischof Walter Kasper genehmigten Handreichung "Der außerordentliche Predigtdienst von Laien in der Eucharistiefeier" wurden aber bereits 1999 außerordentliche Situationen definiert, in denen auch Laien die Predigt in der Eucharistiefeier übernehmen dürfen. Abweichend von der DBK-Ordnung zum Predigtdienst für Laien, der in der Eucharistiefeier in der Messe lediglich eine Ansprache vor dem Gottesdienst in Form einer "Statio" zulässt, sieht die Handreichung für die Laienpredigt keine Einschränkungen vor.
Ebenfalls am Dienstag hatte sich Fürst in einem Interview mit der "Heilbronner Stimme" zu Reformen in der Kirche und der Kritik am emeritierten Papst Benedikt XVI. geäußert. Darin hatte er dessen Rolle in der jüngsten Debatte um die Missbrauchsaufarbeitung als "sehr unglücklich" und "unverantwortlich" bezeichnet. Benedikt habe sich und der Kirche "sehr schweren Schaden" zugefügt. (fxn)