Trier: Keine Kündigung queerer und wiederverheirateter Mitarbeiter
Das Bistum Trier verzichtet auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für Mitarbeitende, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen oder nach einer Scheidung erneut zivil heiraten. Bis eine neue Grundordnung in Kraft trete, werde in Absprache mit Bischof Stephan Ackermann die Anwendung der aktuellen Regelungen ausgesetzt, schrieb Generalvikar Ulrich von Plettenberg in einem auf Donnerstag datierten Brief an die Mitarbeiter des Bistums. Plettenberg betonte, dass er arbeitsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung nicht für angemessen halte. Seine Vorgänger und er hätten dies in der Vergangenheit bereits durch "Einzelfallbetrachtungen" so gehandhabt. Es habe keine Entlassungen aus diesen Gründen aus dem Bistumsdienst gegeben.
Die Selbstverpflichtung des Bistums gelte für allen Gruppen von kirchlichen Dienstnehmern und somit auch für die pastoralen Mitarbeiter sowie diejenigen, die mit einer Missio canonica oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung ihren Dienst verrichteten. Der Generalvikar schrieb weiter, er wolle auf diese Weise einen Beitrag dazu leisten, dass die Mitarbeiter die Kirche als angstfreien Raum erlebten und die Gewissheit hätten, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhingen. Gleichzeitig ermutige er alle anderen kirchlichen Rechts- und Anstellungsträger im Bistum Trier, ähnliche Selbstverpflichtungen einzugehen.
Federführend bei Offenem Brief
Plettenberg war federführend an einen Offenen Brief von elf deutschen Generalvikaren beteiligt, der am Montag veröffentlicht worden war. An den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, gerichtet, forderten sie in dem Schreiben einen sofortigen Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für queere und wiederverheiratete Mitarbeitende. Zudem solle die Überarbeitung der Grundordnung bis zum Sommer abgeschlossen sein. Neben Plettenberg unterzeichneten die Generalvikare der (Erz-)Bistümer Berlin, Essen, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Paderborn, Speyer und des Militärbischofsamts das Schreiben.
In den vergangenen Tagen hatten mehrere deutsche Bistümer bereits den Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen erklärt, darunter Würzburg, Osnabrück Essen, Münster, Paderborn und Aachen. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf ließ am Mittwoch durchblicken, dass er einer entsprechenden Selbstverpflichtung kritisch gegenübersteht. Mit Blick auf den Brief der Generalvikare sagte Kohlgraf, er sehe die Gefahr, "dass vorschnell Forderungen aufgestellt werden, die einer gründlicheren Reflexion bedürfen". Er könne sich nicht der Haltung anschließen, "dass jeder Aspekt des Privatlebens ohne dienstrechtliche Relevanz sei". Es brauche eine sorgfältige Überarbeitung des Arbeitsrechts, die den Mitarbeitenden Klarheit und Rechtssicherheit verschaffe.
Eine Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht hatte im Januar die Initiative "#OutInChurch" ausgelöst, bei der sich 125 Kirchenmitarbeitende öffentlich als queer zu erkennen gaben. Das englische Wort "queer" ist ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter denen Homosexuelle die größte Gruppe darstellen. Seit Start der Initiative mehren sich die Stimmen, die für eine Öffnung des kirchlichen Arbeitsrechts werben. Auch im Rahmen des Synodalen Wegs wurde der Ruf nach Veränderungen laut. (mal)