Liturgiker: Sondererlaubnis für Petrusbrüder "völlig unverständlich"
Der Fribourger Liturgiewissenschaftler Martin Klöckener hält die komplette Freigabe der vorkonziliaren Liturgie für die Petrusbruderschaft durch ein Dekret von Papst Franziskus für "in der Sache völlig unverständlich". Mit dem Dekret habe der Papst seine eigene Feststellung, dass es nur eine Ausdrucksform des Römischen Ritus gebe, nämlich die nach der Liturgiereform, revidiert, schreibt Klöckener in einem Beitrag für das Schweizer Portal kath.ch (Dienstag). "Es gibt schlichtweg wieder zwei anerkannte Ausdrucksformen", so der Liturgiewissenschaftler. Am Montag hatte die Petrusbruderschaft das Papstdekret veröffentlicht, das allen Mitgliedern der Gemeinschaft die Verwendung der liturgischen Bücher erlaubt, die im Jahr 1962 in Kraft waren. Zuvor hatte Papst Franziskus im Sommer die Feier der Alten Messe mit dem Motu Proprio Traditionis Custodes deutlich eingeschränkt. Die Auswirkungen des Motu Proprios auf traditionalistische, aber mit Rom in voller Gemeinschaft stehende Gruppen wie die Petrusbruderschaft war zunächst noch unklar.
Klöckener verwies auf die Zuständigkeit der Gottesdienst- und der Ordenskongregation für die Überwachung der Bestimmungen des Motu Proprio. Hier habe er mit einer Neuregelung für die traditionalistischen Gemeinschaften in Übereinstimmung mit "Traditionis Custodes" gerechnet. "Das hätte eine Neuausrichtung des Selbstverständnisses der Petrusbruderschaft im Rahmen der verbliebenen liturgischen Möglichkeiten verlangt. Warum der Papst hier anders entscheidet, bleibt für mich ein Rätsel", so der Liturgiewissenschaftler, der sich bereits 2020 gemeinsam mit über 130 Theologen gegen eine Weiterentwicklung der vorkonziliaren Liturgie ausgesprochen hatte. Das Papstdekret setzt zwar alle Beschränkungen für die Petrusbruderschaft außer Kraft, empfiehlt aber, "so weit wie möglich auch die Bestimmungen des Motu proprio Traditionis Custodes zu berücksichtigen".
Alte Liturgie nicht mit Zweitem Vatikanum in Einklang zu bringen
Mit einem gemeinschaftsspezifischen Proprium, wie es sie bei vielen Orden gebe, könne man im Fall der Petrusbruderschaft nicht argumentieren, betont Klöckener. Hier gehe es nicht um bestimmte Sondertexte und -riten oder Besonderheiten im verwendeten liturgischen Kalender, sondern "um die vollständige, durch ein Konzil abgelöste Version des römischen Ritus". Die vorkonziliaren Riten seien zwar ein "hochrangiges Zeugnis der Liturgiegeschichte". Sie seien aber "vielfach mit theologischen, ekklesiologischen, amtstheologischen Positionen" verbunden, "die nicht mehr mit den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils, der nachfolgenden kirchlichen Dokumente und der heutigen theologischen Erkenntnis in Einklang zu bringen sind", so der Liturgiker weiter.
Mit dem Papstdekret wurde nicht nur das Messbuch in seiner Form von 1962 uneingeschränkt zugelassen, sondern auch das Rituale Romanum sowie das Pontificale Romanum und damit die Feier aller Sakramente und Sakramentalien nach der vorkonziliaren Form. Die Gottesdienstkongregation hatte dagegen im Dezember betont, dass in der Regel lediglich das Messbuch verwendet werden dürfe. In kanonisch errichteten Personalpfarreien zur Feier der vorkonziliaren Liturgie könne der Diözesanbischof außerdem die Verwendung des Rituale, nicht aber des Pontificale mit den dem Bischof vorbehaltenen Liturgien zulassen. Im deutschsprachigen Raum gibt es insgesamt zwei derartige Personalpfarreien, die beide zum Schweizer Bistum Chur gehören und von der Petrusbruderschaft betreut werden.
Das Dekret ist nach Angaben der Petrusbruderschaft im Nachgang einer Audienz zweier ihrer Mitglieder bei Papst Franziskus erlassen worden. Bei der Schilderung der Entstehungsgeschichte der Bruderschaft im Jahr 1988 habe sich Franizskus beeindruckt vom "mutigen Schritt der Gründer, von ihrem Vertrauen in die Kirche und ihrer Treue zum römischen Pontifex" gezeigt und betont, dass diese Gesinnung "bewahrt, geschützt und ermutigt" werden müsse. Die Priesterbruderschaft St. Petrus wurde 1988 als Reaktion auf die unerlaubten Bischofsweihen des Erzbischofs Marcel Lefebvre in der Piusbruderschaft gegründet. Die Gesellschaft apostolischen Lebens von Klerikern päpstlichen Rechts steht in voller Gemeinschaft mit der Kirche. (fxn)