Studie: AfD-naher Stiftung steht keine staatliche Förderung zu
Laut eines Rechtsgutachtens des Deutschen Instituts für Menschenrechte steht der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung keine staatliche Förderung zu. Eine solche Förderung sei nicht mit den in Artikel 1 des Grundgesetzes und den im Internationalen Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung (ICERD) verbrieften Garantien vereinbar, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten. Sie würde den auf den Grund- und Menschenrechten basierenden staatlichen Bildungsauftrag konterkarieren.
Weiter heißt es, zur Aufgabe politischer Bildung gehöre es, über die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Rassismus und Rechtsextremismus aufzuklären. Eine staatliche Förderung der Stiftung sei schon deswegen ausgeschlossen, weil die Stiftung nicht nur eng verwoben mit Akteuren der so genannten Neuen Rechten ist, die als rechtsextrem einzuordnen sei, sondern auch selbst rechtsextremes Gedankengut verbreite.
Der Bundestag hat bislang keine Mittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung vorgesehen. Die AfD und die Stiftung haben bereits in der Vergangenheit Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt, um staatliche Förderung zu erhalten. Eine Verfassungsbeschwerde der Stiftung wurde vom Bundesverfassungsgericht mangels der Voraussetzungen für ihre Zulässigkeit zurückgewiesen. Nach bisheriger Praxis erhalten parteinahe Stiftungen staatliche Fördergelder, wenn die dahinter stehende Partei für die zweite Legislaturperiode in den Bundestag eingezogen ist. Gewarnt vor einer staatlichen Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte unter anderen die Katholische Akademie Rabanus Maurus in Frankfurt. In der Vergangenheit hatte es zudem innerkirchliche Kritik am Engagement des Dominikaners Wolfgang Ockenfels in der Stiftung gegeben. (tmg/KNA)