Eine Replik des Tilburger Theologen Stefan Gärtner auf Äußerungen Schallenbergs

Wer den Sonntag zur Pflicht erklärt, hat Eucharistie nicht verstanden

Veröffentlicht am 23.06.2022 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Debatte

Tilburg ‐ In einem Interview hat der Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg die Aussetzung der Sonntagspflicht im Zuge der Corona-Pandemie kritisiert. Der Tilburger Theologe Stefan Gärtner widerspricht ihm: Die Pflicht zur Teilnahme an einer Eucharistiefeier sei ein Widerspruch in sich.

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Was wäre, wenn die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker alle Mitbürger ihrer Stadt zur Teilnahme am Rosenmontagszug zwingen wollte? Die Vorstellung ist so abwegig, dass die Kölner dies für einen Karnevalsscherz halten würden. Man stürzt sich dort entweder ins Getümmel oder flüchtet vor den tollen Tagen aus der Stadt. Das wäre auch ein merkwürdiges Fest, wenn die Karnevalsmuffel gegen ihren Willen daran teilnehmen müssten. Nicht nur für sie, sondern auch für die echten Jecken ein absurder Gedanke. 

Natürlich ist die Eucharistie etwas anderes als der Karneval. Doch im Kern geht es in beiden Fällen um ein Fest, das den Alltag unterbricht. Jeden Sonntag feiert die Glaubensgemeinschaft, dass sich Jesus Christus in der Heiligen Messe mit seiner Kirche auf das Engste verbindet. Auf diese Zusage antworten die Christinnen und Christen mit Lob und Dank und einem Festmahl, das an die Taten des Gottessohnes, seinen Tod und seine Auferstehung erinnert. Daran kann ein Getaufter nicht anders als in Freude und voller Dankbarkeit mittun.

Eine Pflicht zur Teilnahme ist darum ein Widerspruch in sich. Doch fordert das kirchliche Gesetzbuch in Canon 1247 alle Katholiken an jedem Sonntag zur Teilnahme an der Eucharistie auf. Und mehr als das: Es besteht unter normalen Umständen eine Anwesenheitspflicht. Näheres regelt der Codex. Wer die Messe absichtlich und ohne guten Grund versäumt, begeht laut Weltkatechismus eine schwere Sünde (KKK 2181). Der Erwachsenenkatechismus der Deutschen Bischöfe ergänzt hierzu unter Verweis auf die Würzburger Synode, dass das Urteil, ob es im konkreten Fall tatsächlich um eine schwere Sünde geht, von der Haltung der Betroffenen abhängt. Das ist etwa dann der Fall, wenn sich darin Gleichgültigkeit oder eine Ablehnung Gottes und seiner Kirche ausdrückt.

Bild: ©Privat

Der Theologe Stefan Gärtner ist Assistant Professor für Praktische Theologie an der Universität Tilburg in den Niederlanden.

Der Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg hat in einem Interview mit dem Domradio die Aussetzung der Sonntagspflicht im Zuge der Corona-Pandemie kritisiert. Bis heute haben einzelne Bistümer dies nicht zurückgenommen. Schallenberg bedauert das, weil die Sonntagspflicht, die schon vor der Pandemie an den Rand gedrängt war, nun noch stärker in Vergessenheit gerate. Die Vorschrift sei "mehr oder weniger die Erinnerung daran, dass wir dankbar zu sein haben gegenüber Gott, unserem Schöpfer".

Nun ist der Hinweis im Katechismus auf den Sündencharakter bei gottesdienstlicher Nachlässigkeit mehr als eine freundliche Erinnerung. Und es hilft auch nicht weiter, Dankbarkeit gegenüber dem Schöpfer als Notwendigkeit zu formulieren. Vor allem aber widerspricht die Sonntagspflicht dem Wesen der Eucharistie als Fest des Glaubens. Wenn die Mitglieder zum Mittun an diesem zentralen Ereignis im Leben der Kirche verpflichtet werden, dann hat sie eigentlich schon verloren.

In der Rede von der Sonntagspflicht spiegelt sich ein Kirchenbild, nach dem die Gläubigen zu einem bestimmten Verhalten genötigt werden müssen. Ziel ist eine möglichst homogene Gemeinschaft. Das aber ist gegen die Freiheit des Glaubens. Eine Sonntagspflicht kann es unter den Bedingungen der Moderne nur als Selbstverpflichtung geben, die von der Autonomie jedes und jeder Einzelnen ausgeht. Die Teilnahme am Gottesdienst ist deren Entscheidung, die nicht sanktioniert werden darf.

„Die Sonntagspflicht lenkt darüber hinaus von der Frage ab, warum so viele Kirchenbänke tatsächlich leerbleiben. Sie hat etwas von innerkirchlicher Publikumsbeschimpfung.“

—  Zitat: Theologe Stefan Gärtner

Die Sonntagspflicht lenkt darüber hinaus von der Frage ab, warum so viele Kirchenbänke tatsächlich leerbleiben. Sie hat etwas von innerkirchlicher Publikumsbeschimpfung. Sicher hat die Pandemie das liturgische Teilnahmeverhalten negativ und nachhaltig beeinflusst. Doch es gibt weitere Gründe, warum der Kirchgang abnimmt – und diese Gründe nehmen die Kirche selbst in die Pflicht.

Ich denke etwa an die Milieuverengung vieler Gemeinden, die die Teilhabe von Menschen mit einem anderen Hintergrund ausschließt, obwohl man offen für jeden und jede sein will. Daneben belegen empirische Studien, dass Fusionsprozesse und Kirchenschließungen eine Ursache für den sinkenden Gottesdienstbesuch sind. Auch wie die Eucharistie vor Ort konkret gefeiert wird hat Einfluss. Einfache Qualitätskriterien an die Gestaltung eines Festes werden dabei unterschritten. Wenn man in den USA umzieht, kann es passieren, dass einen die neuen Nachbarn wie selbstverständlich zum Besuch ihrer Kirche einladen. Nicht jeder Sonntagsgottesdienst in Deutschland eignet sich für eine solche Gastfreundschaft. Auch auf wohlwollende Außenstehende wirkt manches einfach nur peinlich.

Die Sonntagspflicht war durch die Nichtbeachtung dieses Gebots durch das Kirchenvolk schon vor Corona faktisch ausgesetzt. Die Gläubigen zeigten damit vorauseilenden Gehorsam gegenüber einer Kirche, die die freie Entscheidung für oder gegen den Gottesdienstbesuch nicht nur akzeptiert, sondern verteidigt. Die Teilnahme an der Eucharistie kann niemals eine von außen auferlegte Verpflichtung sein, sondern sie ist Selbstverpflichtung. Und sie wird zur Selbstverständlichkeit, wo die Sonntagsmesse wirklich zugänglich gestaltet ist und von allen als Fest des Glaubens gefeiert werden kann.  

Von Stefan Gärtner