Taten nach staatlichem Recht verjährt

Erneut Trierer Priester wegen Missbrauchs aus Klerikerstand entlassen

Veröffentlicht am 04.07.2022 um 12:49 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Schon der zweite Missbrauchstäter in diesem Jahr wurde im Bistum Trier aus dem Klerikerstand entlassen. Bereits 2015 hatte Bischof Ackermann versucht, die Strafe gegen den Ruhestandsgeistlichen durchzusetzen – doch der Vatikan stellte sich dagegen.

  • Teilen:

Papst Franziskus hat einen Priester des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen, der mehrere Minderjährige sexuell missbraucht hat. Wie die Diözese am Montag mitteilte, konnte der Täter nach staatlichem Recht für seine Taten in den 1980er und Anfang der 1990er Jahre nicht verurteilt werden, zwei kirchliche Strafverfahren stellten aber die Schuld fest. Nach Angaben des Bistums ist die Entscheidung des Papstes bereits zum 11. April rechtskräftig geworden. Damit sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft, die Entscheidung ist endgültig.

In zwei Fällen wurden durch die Diözese Voruntersuchungen angestellt, die jeweils zur Feststellung der Schuld führten. Die erste Voruntersuchung im Jahr 2013 bezog sich auf Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs in den 1980ern und Anfang der 1990er Jahre, als der Beschuldigte Pfarrer war. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Das von der Glaubenskongregation angeordnete außergerichtliche kirchliche Strafverfahren wurde 2015 abgeschlossen. Gegen die Entscheidung von Bischof Stephan Ackermann, den Verurteilten aus dem Klerikerstand zu entlassen, legte der Priester zweimal Berufung ein. Die Glaubenskongregation wandelte daraufhin die Strafe 2017 in ein dauerhaftes Verbot der öffentlichen Ausübung des priesterlichen Dienstes um.

Im Sommer 2019 wurden weitere Vorwürfe bekannt, die sich auf die frühen 1980er-Jahre bezogen. Eine weitere Voruntersuchung stellte die Schuld fest, nach staatlichem Recht war auch diese Tat bereits verjährt. Ackermann habe das Ergebnis der Voruntersuchung nach Rom gemeldet und gegenüber der Glaubenskongregation sein Votum erneuert, den Priester aus dem Klerikerstand zu entlassen. Nach Prüfung durch die Glaubenskongregation und auf deren Vorschlag hin hat Papst Franziskus daraufhin den Priester per Strafdekret aus dem Klerikerstand entlassen.

Betroffene erhielten Anerkennungsleistungen für erlittenes Leid

Das Bistum teilte mit, dass die Betroffenen und die Pfarreien, in denen der Priester tätig war, über die Entscheidung des Papstes informiert wurden. Die Betroffenen hätten außerdem finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten. Seit 2010 wurden laut Bistum fünf Priester aufgrund von Sexualdelikten aus dem Klerikerstand entlassen. Im Mai wurde ein weiterer Trierer Ruhestandspriester aus dem Klerikerstand entlassen, der unter anderem schon 1994 von einem staatlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Mit dem Verlust des Klerikerstands darf ein Priester die Rechte, die er aus seiner Weihe hat, nicht mehr ausüben und verliert alle Ämter, Aufgaben in der Kirche sowie grundsätzlich alle mit dem Amt verbundenen Pflichten. Außerdem verliert er seinen Unterhaltsanspruch durch den Bischof. In Deutschland wird ein aus dem Klerikerstand entlassener Priester für die Zeit seines Dienstes in der Rentenversicherung nachversichert. Obwohl die Weihe als Sakrament unverlierbar ist, wird der entlassene ehemalige Kleriker kirchenrechtlich als Laie angesehen und behandelt. (fxn)