Interne Dokumente der Fachministerien legen Vorhaben offen

Regierung ohne konkrete Pläne für Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Veröffentlicht am 15.08.2022 um 13:56 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Im Koalitionsvertrag einigten sich die Regierungsparteien auf eine Prüfung von Sonderrechten für die Kirchen im Arbeitsrecht. Doch bislang ist wenig passiert – und das wird wohl auch erst einmal so bleiben, wie interne Dokumente zeigen.

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Die Bundesregierung hat noch keine konkreten Pläne, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Angleichung des kirchlichen an das staatliche Arbeitsrecht anzugehen. Das geht aus einer Vorhabenliste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor, die das Portal "FragDenStaat" in der vergangenen Woche veröffentlicht hat. SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, gemeinsam mit den Kirchen zu prüfen, "inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann".

Aus der mit Hilfe eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz veröffentlichten Vorhabenliste aus dem April geht hervor, dass das SPD-geführte Ministerium für 2022 keine Befassung mit dem kirchlichen Arbeitsrecht plant. Eine Vorhabenliste für 2023 liege noch nicht vor. Gegenüber katholisch.de hatte ein Sprecher des Arbeitsministeriums im März auch auf die für das Staat-Kirche-Verhältnis zuständigen Ministerien des Inneren und der Justiz verwiesen, die auf Anfrage ebenfalls keine Planungen im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts mitteilten. Aus einer ebenfalls von "FragDenStaat" veröffentlichten Vorhabenliste des Justizministeriums gehen ebenso keine Pläne im Zusammenhang mit Kirchen und Religionsgemeinschaften hervor.

Der Spielraum der Politik im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts ist aufgrund des grundgesetzlich abgesicherten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen gering. Vor allem die Gewerkschaften fordern seit geraumer Zeit die Abschaffung von Ausnahmen für Kirchen, insbesondere im Betriebsverfassungsgesetz, das auf Religionsgemeinschaften keine Anwendung findet. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht Ausnahmen vor und erlaubt eine unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften.

DBK plant Reform der Grundordnung

Unter den zuständigen Fachpolitikern der Regierungsfraktionen äußerten sich der religionspolitische Sprecher der SPD, Lars Castellucci, und der arbeitspolitische Sprecher der Grünen, Frank Bsirske, am deutlichsten. Castellucci nannte das kirchliche Arbeitsrecht einen "alten Zopf", der abgeschnitten gehöre. Er sah darin eine "Verweltlichung" der Kirchen, "indem sie praktisch alle staatlichen Strukturen kopieren". Dem ehemaligen Gewerkschaftsvorsitzenden Bsirske wäre es am liebsten, "wenn wir es zu einem Relikt der Vergangenheit machen und komplett abschaffen würden".

Im Mai stellte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) einen Entwurf einer neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes vor. Darin werden insbesondere die Anforderungen an die Lebensführung von Mitarbeitenden zurückgefahren. Künftig solle Vielfalt als Bereicherung betrachtet werden und der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, einer rechtlichen Bewertung entzogen sein. Keine Änderungen sind im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung geplant, die auch künftig im Rahmen einer kirchlichen Mitarbeitervertretungsordnung geregelt sein soll, die weniger Beteiligungsrechte als das Betriebsverfassungsgesetz beinhaltet. Gewerkschaften und jüngst kirchliche Mitarbeitervertreter äußerten daran deutliche Kritik. (fxn)