Bischofskonferenz begrüßt neues Triage-Gesetz des Bundestags
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, hat das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Triage während Pandemien begrüßt. "Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber betont, wie sehr es darauf ankommt, eine Triage-Situation von vorneherein soweit als irgend möglich zu vermeiden", erklärte Bätzing am Freitag in Bonn. Neben einer vorausschauenden Ausstattung der Gesundheitssysteme komme es dabei auch auf eine möglichst optimal koordinierte Kooperation der Krankenhäuser untereinander an. Weder Patienten noch Ärzte sollten in eine Situation der Triage gebracht werden.
"Wenn es aber unvermeidlich zu einer solchen Situation kommt, hat der Gesetzgeber völlig zu Recht besonderen Wert darauf gelegt, bei der notwendigen Auswahlentscheidung jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Gebrechlichkeit, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung strikt zu vermeiden", so Bätzing weiter. Das Gesetz sehe deshalb zum einen das inhaltliche Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit vor, zum anderen ein strukturelles "Vieraugenprinzip" bei der ärztlichen Entscheidung und die Hinzuziehung einer Person mit Fachexpertise bei Betroffenen mit Behinderung. "In der Diskussion um dieses Gesetz hat es große Skepsis gegeben, ob die Regelung einerseits praktikabel ist und andererseits den Schutz vor Diskriminierung tatsächlich sicherstellt. Letztlich lässt sich das nicht mit völliger Sicherheit im Voraus beurteilen. Umso wichtiger ist die im Gesetz vorgesehene Evaluation des Verfahrens", sagte der Limburger Bischof.
Bundestag reagiert auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Der Bundestag hatte am Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampelkoalition eine Reform des Infektionsschutzgesetzes beschlossen; konkret ging es dabei um die in dem Gesetz aufgeführten Regeln zur Triage. Demnach sollen Menschen mit Behinderung sowie alte Menschen bei knappen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen im Falle von Pandemien nicht benachteiligt werden. Bei der sogenannten Triage geht es um die Frage, wer überlebenswichtige Ressourcen wie etwa ein Atemgerät oder ein Intensivbett erhält, wenn nicht genügend für alle Patienten vorhanden sind. Nach dem neuen Gesetz soll künftig allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit lebensbedrohlich erkrankter Menschen den Ausschlag geben, wer bei begrenzten Kapazitäten intensivmedizinisch behandelt wird. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab.
Das Gesetz verbietet auch eine "Ex-post-Triage". So wird verhindert, dass eine bereits laufende Behandlung zugunsten eines Patienten mit besseren Überlebenschancen abgebrochen würde. Der Bundestag reagierte mit dem Gesetz auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2021. Damals hatte das höchste deutsche Gericht entschieden, dass der Staat die Pflicht habe, Menschen vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung zu schützen.
"Dass das Gesetz die sogenannte 'Ex-post-Triage' weiterhin verbietet, halten wir für eine richtige und wichtige Weichenstellung", betonte Bischof Bätzing. Ansonsten hätten auch Patienten, deren lebensnotwendige Behandlung bereits begonnen habe, wieder in eine Zuteilungsentscheidung einbezogen werden können, sofern ein neu hinzugekommener Patient eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit habe. "Eine bereits begonnene Behandlung des ersten Patienten würde wieder abgesetzt. Angehörige und Patienten müssten dann ständig befürchten, dass die bereits eingeleiteten lebensnotwendigen Behandlungsmaßnahmen nicht von Dauer sind", sagte der DBK-Vorsitzende. Eine Prüfung, inwieweit die Fortführung der Behandlung bei einem bestimmten Patienten in Hinblick auf seine Genesung oder sein Überleben weiterhin sinnvoll sei, sei deshalb allein unter einer individuellen Perspektive aufgrund ärztlicher Expertise durchzuführen und keinesfalls unter einer Konkurrenz-Perspektive im Hinblick auf andere Patienten.
Auch ZdK äußert sich positiv zur Gesetzesänderung
Gerade in prekären Mangelsituationen sei es wichtig, auch den Schutz der Schwachen und alten Menschen sicherzustellen. "Hier den Blick einzig auf die Behandlung einer möglichst großen Zahl von weniger kranken oder jüngeren Menschen zu richten, würde sowohl unserem christlichen Menschenbild als auch dem unserem Grundgesetz zugrunde liegenden Verständnis von Menschenwürde diametral entgegenstehen", so Bätzing. Er äußerte die Hoffnung, dass das neue Gesetz in einem eintretenden Notfall eine geeignete Regelung für "diese äußerst schwierige Situation zur Verfügung stellt, vielmehr noch aber, dass eine solche Problemlage von vornherein vermieden werden kann".
Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) äußerte sich am Freitag positiv über das neue Gesetz. "Ich begrüße, dass mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages die 'Ex-post-Triage' weiterhin unzulässig bleibt", sagt der Theologe Andreas Lob-Hüdepohl, der Mitglied des ZdK und des Deutschen Ethikrats ist. Die "Ex-post-Triage" sei eine Konstellation, in der die Behandlung von intensivmedizinisch versorgten Patienten zugunsten anderer Patienten mit besserer Aussichten abgebrochen werden köne. "Das halten wir für unethisch", betonte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp. Und weiter: "Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzgeber in der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten von der Zuteilungsentscheidung ausnimmt." (stz)
11.11., 10 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme des ZdK.