Wegen Bericht angeblich nicht mehr papabile: Klage Beccius gescheitert
Kurienkardinal Angelo Becciu ist mit einer Verleumdungsklage gegen das italienische Magazin L'Espresso gescheitert, in der er auf seine entgangene Chance, Papst zu werden, verwiesen hatte. Laut dem italienischen Fernsehsender "RAI" habe das Magazin in der Berichterstattung über den in den Vatikan-Finanzskandal verwickelten Kardinal weder verunglimpfend noch diffamierend berichtet. Die Entscheidung des Zivilgerichts von Sassari ist noch nicht öffentlich.
In der Klageschrift, die der Anwalt Beccius eingereicht hatte, wurde die Berichterstattung von L'Espresso aus dem September 2020 mit der Entscheidung von Papst Franziskus in Zusammenhang gebracht, Becciu von allen Privilegien des Kardinalsstandes zu entbinden. Damit sei das Magazin dafür verantwortlich, dass der Kardinal seine Ämter verloren hatte, nicht mehr an Kardinalsversammlungen bis hin zum Konklave teilnehmen kann – und sogar für die Verhinderung eines möglichen Becciu-Papstes: "Angesichts seines Lebenslaufs hätte er zu den Papabili gehören können", argumentierte der Anwalt laut der Zeitung "Corriere della Sera". Bis zu seinem Rücktritt auf Drängen des Papstes war Becciu Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse und päpstlicher Delegat beim Souveränen Malteserorden.
Weitere rechtliche Probleme
Der Kardinal hatte von dem Magazin einen Schadensersatz in Höhe von 10 Millionen Euro verlangt. Laut RAI habe das Gericht seine Entscheidung damit begründet, dass "die in den Presseartikeln vorgenommene Interpretation der Fakten als völlig legitim betrachtet werden muss", auch wenn sie "zweifellos in einer harten, harten und polemischen Weise" zum Ausdruck gebracht worden seien. Angesichts der hohen Stellung Beccius sei das zulässig. Eine journalistische Interpretation und Kritik von Fakten über mutmaßliche Missstände von vornherein zu verbieten, würde bedeuten, einen kritischen und investigativen Journalismus zu entwerten oder gar unmöglich zu machen, so das Gericht. Die Prozesskosten in Höhe von 40.000 Euro muss nun der Kardinal tragen.
Becciu steht unterdessen weiterhin im Vatikanstaat vor Gericht. Dort werden ihm unter anderem Veruntreuung von Geld und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Als Substitut im vatikanischen Staatssekretariat war er von 2011 bis 2018 einer der wichtigsten Personen in der Finanzverwaltung an der Kurie. Aus dieser Zeit rühren die Vorwüfe finanzieller Unregelmäßigkeiten und von Vetternwirtschaft, denen sich Becciu stellen muss. Becciu beteuerte bislang stets seine Unschuld.
Mitte November war der Kardinal bereits in einem Verfahren vor einem Gericht in Como unterlegen. Dort hatte er gegen seinen ehemaligen Stellvertreter im vatikanischen Staatssekretariat Alberto Perlasca geklagt und muss nun die Gerichtskosten tragen und Schadensersatz aufgurnd eines "Missbrauchs von Verfahrensinstrumenten" bezahlen. (fxn)