Neue Apostolische Konstitution reformiert Ordnung des Vikariats Rom

Papst Franziskus richtet Diözese Rom missionarischer und synodaler aus

Veröffentlicht am 06.01.2023 um 13:25 Uhr – Lesedauer: 

Rom ‐ Nach der Kurie reformiert Papst Franziskus seine Diözese: Der italienische Teil des Bistums Rom erhält eine neue Ordnung. Das Bistum soll offener, missionarischer, barmherziger und synodaler werden. Und anscheinend will Franziskus auch mehr selbst machen.

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Papst Franziskus hat die Verwaltung des nichtvatikanischen Teils der Diözese Rom reformiert, um sein Bistum missionarischer und synodaler zu machen. Am Freitag veröffentlichte der Vatikan die Apostolische Konstitution "In ecclesiarum communione" ("In der Gemeinschaft der Kirchen"), mit der das Vikariat Rom ein neues Organisationsstatut erhält. Franziskus wird demnach künftig eine größere Rolle in der Verwaltung seines Bistums übernehmen. Künftig muss der Papst in alle wichtigen pastoralen, administrativen und wirtschaftlichen Entscheidungen eingebunden werden, der Kardinalvikar muss vor bedeutenden Änderungen und Initiativen dem Papst Bericht erstatten. Hieß es bislang, dass der Kardinalvikar im Namen und Auftrag des Papstes die bischöflichen Leitungsfunktionen ausübt, wird nun betont, dass der Papst selbst Bischof von Rom ist und lediglich aufgrund des "umfangreichen Engagements, das die Leitung der Weltkirche erfordert" der Unterstützung in der Leitung seiner Diözese bedarf. Der Kardinalvikar wird nun ausdrücklich als "Generalvikar" bezeichnet.

Die Reform soll das Vikariat Rom zu einem "geeigneten Werkzeug für die Evangelisierung der heutigen Welt" im Gegensatz zu nur auf Selbsterhaltung ausgerichteten Strukturen machen, heißt es in der Einleitung der Konstitution. Dazu sei es nötig, die "gemeinsame Würde der Taufe" zu stärken, "auch durch erneuerte Institutionen, Strukturen und Gremien". Es sei eine wesentliche Aufgabe des Bischofs, "einen für alle offenen Raum zu gewährleisten, in dem jeder einen Platz findet, die Möglichkeit hat, das Wort zu ergreifen, sich gehört zu fühlen und zu lernen, zuzuhören". Das Bistum soll ein "beispielhafter Ort der Gemeinschaft, des Dialogs und der Nähe" sein, "einladend und transparent im Dienst der Erneuerung und des pastoralen Wachstums der Diözese Rom, eine evangelisierende Gemeinschaft, eine synodale Kirche, ein Volk, das ein glaubwürdiges Zeugnis der Barmherzigkeit Gottes ist". Auf Twitter kommentierte die Untersekretärin des vatikanischen Synodensekretariats, Schwester Nathalie Becquart, die Reform mit den Worten: "Papst Franziskus will seine Diözese als Vorbild für Synodalität!"

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Wie die Vorgängerkonstitution, die von Papst Johannes Paul II. erlassen wurde, beginnt das Organisationsstatut mit einer Würdigung der Bedeutung der Diözese Rom für die Weltkirche. Franziskus betont insbesondere die besondere Verantwortung der Kirche in Rom für die Einheit der Christen. Ausdrücklich verpflichtet der Papst sein Bistum, weiterhin die Freundschaft und den Dialog mit der jüdischen Gemeinschaft in Rom zu fördern und pflegen.

Synodale Gremienstruktur auf allen Ebenen

Zur Stärkung der Synodalität wurde insbesondere der Titel III der Apostolischen Konstitution überarbeitet, der zuvor die Überschrift "Beratende Gremien des Vikariats" trug und nun "Organe der Synodalität im Dienst der Mission der Diözese Rom" heißt. Hauptorgan der Synodalität ist weiterhin der Bischofsrat, dem die dem Bistum zugeordneten Bischöfe angehören, und in dem künftig in der Regel Papst Franziskus den Vorsitz führen wird. Zuvor hieß es allgemein, dass sie ihr Amt in dem Bereich ausüben, für den sie benannt wurden. Gegenüber dem Kardinalvikar wurde der Bischofsrat gestärkt. In Bezug auf die Pastoral in der Diözese ist der Kardinalvikar verpflichtet, "stets in Gemeinschaft" mit dem Bischofsrat zu handeln.

Der Bischofsrat ist verpflichtet, regelmäßig die diözesanen Räte, darunter der Diözesanpastoralrat und der Priesterrat, zu konsultieren. Dem Diözesanrat für wirtschaftliche Angelegenheiten können künftig vorbehaltlich der Zustimmung des Papstes auch bis zu drei sachkundige Laien angehören. In allen Pfarreien ist nun verbindlich ein Pfarrgemeinderat einzurichten, "ein ordentliches Gremium der kirchlichen Gemeinschaft, der gemeinschaftlichen Unterscheidung und der Mitverantwortung". Dies gilt auch für die Strukturen auf der mittleren Ebene des Bistums. Der Papst behält sich künftig die Genehmigung pastoraler Leitlinien, des Haushalts und der Ernennung von Pfarrer sowie der Auswahl von Weihekandidaten vor.

Die Kurienbehörden wurden weitgehend beibehalten. Neu eingerichtet wurde ein Amt für den Schutz von Minderjährigen und gefährdeten Personen. Außerdem wird eine Unabhängige Überwachungskommission eingerichtet, deren Mitglieder vom Papst ernannt werden und die ihm einmal im Jahr Bericht über administrative, wirtschaftliche und organisatorische Entwicklungen berichtet.

Die bisher schon allgemein beschriebene Amtszeitbeschränkung in Leitungsfunktionen wurde analog der Regelung an der Kurie geregelt und die Amtszeiten auf fünf Jahre festgelegt. Ausdrücklich wird nun das anwendbare Recht festgelegt: Das Recht des Staats der Vatikanstadt gilt nur auf dem vatikanischen Staatsgebiet und in den gemäß Lateranvertrag extraterritorialen Liegenschaften in Italien, ansonsten wird italienisches Recht angewandt. Außerdem ist das für die Institutionen der Kurie geltende Kirchenrecht auch für die Institutionen des Vikariats Rom anzuwenden.

Das Bistum Rom besteht aus einem vatikanischen und einem italienischen Teil, für die jeweils ein Vikariat zuständig ist, das von einem Generalvikar im Kardinalsrang geleitet wird. Das Vikariat Rom umfasst den Teil außerhalb des Vatikans, das Vikariat Vatikanstadt das Territorium des Kirchenstaats. Das Vikariat Rom wird seit 2017 von Kardinal Angelo De Donatis geleitet, dem Vikariat Vatikanstadt steht der Erzpriester des Petersdoms vor, derzeit Kardinal Mauro Gambetti. Die Konstitution "In ecclesiarum communione" ersetzt die bisherige Ordnung, die von Papst Johannes Paul II. 1998 mit der Apostolischen Konstitution "Ecclesia in Urbe" ("Die Kirche in der Stadt [Rom]") in Kraft gesetzt wurde. Die Reform tritt zum 31. Januar 2023 in Kraft. Zugleich regelte der Papst mit einem Dekret die Zuständigkeit der Weihbischöfe seines Bistums neu, der Weihbischof Baldassare Reina wird künftig "Vizegerent", eine Funktion, die vergleichbar mit dem Generalvikar in anderen Bistümern ist. Die Rolle der Weihbischöfe wurde mit der neuen Konstitution gestärkt. Ihnen wurde nun für ihr Gebiet die ordentliche Leitungsgewalt übertragen und damit ihre Stellung der eines Diözesanbischofs angenähert. Im Vorjahr hatte Papst Franziskus bereits die Kurie mit der Apostolischen Konstitution "Praedicate Evangelium" reformiert, die ähnlich wie die aktuelle Reform des Vikariats mit einer stärker evangelisierenden Ausrichtung der Kirche begründet wurde. (fxn)

6. Januar 2023, 15.30 Uhr: Ergänzt um weitere Details zur Stellung des Pastes, des Bischofsrats und der Weihbischöfe sowie zur Einrichtung der Überwachungskommission.