Nicht die erste Beschuldigung gegen den Geistlichen

Missbrauchsvorwurf: Priester des Bistums Augsburg kommt vor Gericht

Veröffentlicht am 03.02.2023 um 11:51 Uhr – Lesedauer: 

Pfaffenhofen an der Ilm ‐ Bereits 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen eines entsprechenden Verdachts gegen ihn: Nun muss sich der Priester der Diözese Augsburg wegen einer Missbrauchsanschuldigung vor Gericht verantworten.

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Im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm muss sich ein Priester der Diözese Augsburg wegen einer Missbrauchsanschuldigung vor Gericht verantworten. Gegen den Mann steht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in einem Fall im Raum. Einen entsprechenden Bericht des Ingolstädter "Donaukuriers" bestätigte das Pfaffenhofener Amtsgericht am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Die Verhandlung ist demnach für den 13. Februar geplant. Der Gerichtssprecher sagte der KNA, die zuständige Richterin habe keinen zweiten Termin anberaumt. Sie gehe also davon aus, dass der Fall an einem Tag abzuschließen sei.

Es ist nicht der erste Vorwurf sexuellen Missbrauchs gegen den Priester. Bereits 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen eines entsprechenden Verdachts gegen den Geistlichen. Das Ergebnis damals: Es seien keine Hinweise gefunden worden, "dass das Verhalten des Beschuldigten gegenüber Kindern und Jugendlichen strafrechtlich relevantes Tun darstellte".

Priester hatte um Versetzung gebeten

Der Priester hatte im Zusammenhang mit dem ersten Vorwurf um Versetzung gebeten. An seinem neuen Einsatzort wurde 2021 der jetzige Missbrauchsvorwurf aus seiner früheren Tätigkeit bekannt. Das Bistum Augsburg stellte den Geistlichen daraufhin frei. Laut Diözese läuft zu dem Fall auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wollte den Fall per Strafbefehl beenden, wie eine Sprecherin der KNA sagte. Der Beschuldigte habe aber Einspruch eingelegt. Daher komme die Sache nun vor Gericht. Zeitlich ordnete die Sprecherin das Verfahren so ein: Eingeleitet worden sei es im Februar 2021, im September 2022 habe ihre Behörde einen Strafbefehl beantragt. Zur Dauer des Verfahrens hieß es: "Gerade bei schwerwiegenden und sensiblen Vorwürfen ist es besonders wichtig, gründlich und sorgfältig zu ermitteln." (KNA)