Vatikanische Immobilien sollen der Kirche mehr Rendite bringen

Sparmaßnahme im Vatikan: Papst verbietet Mietrabatt für Kardinäle

Veröffentlicht am 01.03.2023 um 11:04 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Erst wurden die Gehälter der Kurienkardinäle gekürzt und eingefroren, jetzt folgt der nächste finanzielle Einschnitt: Die Zeit billiger Vatikan-Wohnungen für Führungskräfte der Kurie ist vorbei, verfügte der Papst – jetzt zahlen auch sie Marktpreise.

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Kardinäle und andere leitende Kurienbeamte kommen künftig nicht mehr in den Genuss ermäßigter Mieten in Wohnungen, die dem Vatikan gehören. Papst Franziskus hat in einem Reskript einer Audienz vom 13. Februar angeordnet, dass die Führungskräfte im Vatikan keine Wohnungen mehr unentgeltlich oder zu besonders günstigen Konditionen nutzen dürfen. Das Verbot darf auch nicht dadurch umgangen werden, dass Wohngeldzuschüsse mit dem Gehalt oder direkt an die Wohnungsverwaltung ausgezahlt werden. "Die Institutionen, die Eigentümer der Gebäude sind, müssen daher für die oben genannten Personen die Preise ansetzen, die normalerweise von Personen verlangt werden, die kein Amt beim Heiligen Stuhl und im Staat Vatikanstadt innehaben", heißt es in dem Reskript, das mit sofortiger Wirkung gilt und durch einen Aushang im Damasus-Hof des Apostolischen Palastes bekannt gemacht wurde.

Grund für die Reform ist dem Text zufolge, dass angesichts der aktuellen Lage alle ein außergewöhnliches Opfer bringen müssten, um mehr Mittel für die Erfüllung des Dienstes des Vatikans an der Universalkirche und an den Bedürftigen bereitstellen zu können. Das Reskript wurde dem Präfekten des Wirtschaftssekretariats, Maximino Caballero Ledo, gewährt. Ein "Rescriptum ex audientia SS.mi" ist ein Audienzprotokoll mit Rechtswirkung, mit dem der Papst Recht auf Antrag in Kraft setzt. Caballero leitet das Wirtschaftssekretariat seit dem 1. Dezember als erster Laie. Veröffentlicht wurde das Reskript unter anderem durch den kirchenrechtlichen Online-Fachdienst "Vatican and Canon Law".

Vatikan-Finanzen seit Jahren angespannt

Bereits bestehende Mietnachlässe sind von dem Reskript nicht betroffen. Vor der Neuregelung abgeschlossene Mietverträge bleiben für die Dauer, für die sie abgeschlossen sind, unberührt. Für eine Verlängerung von Mietverträgen kommen die neuen Regeln aber zu tragen, sofern die Verlängerung nicht durch Gesetz oder Vertrag festgelegt ist. Noch nicht bewilligte Anträge auf Wohnraum oder Mietzuschüsse, die nach dem 31. 12. 2022 eingereicht wurden, werden nach den neuen Regeln behandelt. Für Ausnahmen von den Bestimmungen behält sich Papst Franziskus vor, ausschließlich selbst darüber zu entscheiden.

Die seit Jahren bestehenden finanziellen Engpässe des Vatikan wurden durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Schon 2021 kündigte Papst Franziskus an, die Gehälter der Kurienkardinäle sowie weiterer Führungskräfte zu kürzen, um Arbeitsplätze zu sichern. Bis Ende März 2023 sind zudem die regulären Gehaltserhöhungen ab einer bestimmten Entwicklungsstufe eingefroren. Im letzten veröffentlichten Finanzbericht für das Jahr 2021 wies der Vatikan mit 3,3 Millionen Euro ein deutlich geringeres Defizit als die prognostizierten 33,4 Millionen Euro aus. Unter anderem wurde deutlich beim Personal (-5,5 Millionen Euro) und in der Verwaltung (-6,1 Millionen Euro) gespart. Im Vorjahr lag das Defizit bei 66 Millionen Euro. Die Zahlen aus 2021 sind aber nicht direkt mit den Berichten aus vorherigen Jahren vergleichbar, da in diesem Jahr erstmals nicht nur die römische Kurie, sondern alle Institutionen des Heiligen Stuhls erfasst wurden. (fxn)