Im Bereich der Prävention sei Kirche dagegen inzwischen gut aufgestellt

NRW-Bistümer für Staatsbeteiligung bei Missbrauchsaufarbeitung

Veröffentlicht am 03.03.2023 um 14:30 Uhr – Lesedauer: 

Düsseldorf ‐ Bei der jüngsten Vollversammlung der deutschen Bischöfe warb Bischof Georg Bätzing für eine staatliche Beteiligung bei der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs. Auch die fünf NRW-Bistümer sprechen sich nun dafür aus.

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Die Bistümer im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen begrüßen eine staatliche Beteiligung an der Aufarbeitung des Missbrauchs in der Kirche. "Da befinden wir uns selbstverständlich auch mit der Bischofskonferenz im Gleichklang", sagte der Vertreter der katholischen Kirche bei Landtag und Landesregierung, Antonius Hamers, dem Kölner Online-Portal "domradio.de". Zugleich wies er darauf hin, dass alle fünf NRW-Bistümer Aufarbeitungsstudien bei externen Experten in Auftrag gegeben haben.

Mit Aachen, Essen, Köln und Münster hätten bereits vier der fünf Diözesen die Untersuchungsergebnisse vorgelegt, so Hamers. Paderborn werde noch folgen. Bei den Untersuchungen gebe es unterschiedliche Schwerpunkte: juristische (Aachen, Köln), historische (Münster) oder sozialwissenschaftliche (Essen). Das könne man kritisieren, so Hamers. "Es waren aber immer externe Institutionen, die diese Aufarbeitungen vorgenommen haben."

Gerade im Bereich der Prävention sei die Kirche inzwischen gut aufgestellt, betonte Hamers etwa mit Blick auf verpflichtende Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche in der Kirche. "Da können auch andere Institutionen von uns lernen." Bei der Intervention und insbesondere bei der Aufarbeitung "lernen wir noch".

NRW debattiert über Bundesratsinitiative zu sexuellem Missbrauch

Hamers äußerte sich im Anschluss an eine Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag zum Thema Missbrauchsaufarbeitung. Dabei hatten Experten für mehr staatliches Engagement bei der Aufarbeitung plädiert. Anlass war ein SPD-Antrag. Darin fordert die Fraktion die schwarz-grüne Landesregierung auf, eine staatliche Aufarbeitungskommission und einen Landesbeauftragten für Kinderschutz und -rechte einzuführen. Zudem solle die Landesregierung eine Bundesratsinitiative starten, die auf eine Erweiterung des Strafrechts abzielt. Der Paragraf 174, der den Missbrauch von Schutzbefohlenen ahndet, solle um einen Absatz "sexueller Missbrauch in Seelsorgeverhältnissen" ergänzt werden. (KNA)