Bätzing zu Synodalem Rat: Wollen im Rahmen des Kirchenrechts bleiben
Zum Beginn der fünften Synodalversammlung hat der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, die geplante Einrichtung eines Synodalen Rats verteidigt, dabei aber weitere Klärungen angekündigt. "Wir sagen ganz klar: Wir möchten gemeinsam beraten und entscheiden. Und wir möchten das tun unter den Möglichkeiten, die das Kirchenrecht dafür vorsieht", sagte Bätzing am Donnerstag bei der Auftakt-Pressekonferenz in Frankfurt am Main. Das brauche kluge Abschätzungen. Dazu solle der Synodale Ausschuss drei Jahre beraten und eine Lösung finden, die im Einklang mit der Weltkirche stehe. Die Errichtung eines sogenannten Synodalen Rats als bundesweites Beratungs- und Entscheidungsorgan ist einer der umstrittensten Punkte in der Reformdebatte. Der Vatikan hatte einem solchen Gremium zuletzt eine Absage erteilt, da er die bischöfliche Autorität beschneide.
Mit Blick auf den Synodalen Ausschuss, der den Synodalen Rat vorbereiten soll, äußerte sich Bätzing auch zu einer möglichen Nichtteilnahme von fünf Diözesanbischöfen, die sich gemeinsam mit der Frage nach einer Pflicht zur Teilnahme nach Rom gewandt hatten. "Die Teilnahme aller 27 Bischöfe ist ein Recht, aber keine Pflicht", sagte Bätzing. Er wäre sehr dankbar, wenn alle 27 Bischöfe in dem neuen Gremium mitdiskutierten. Sollte sich ein Bischof jedoch dagegen entscheiden, halte das den eingeschlagenen Weg nicht auf. Das gelte sowohl für den Synodalen Weg als auch für den Synodalen Ausschuss.
Zur Entscheidung der deutschen Bischöfe, die durch den Ausstieg von mehreren Delegierten frei gewordenen Plätze in der Synodalversammlung nicht nachzubesetzen, sagte Bätzing: "Mein Wunsch war es, dass wir die vier freigewordenen Plätze nachbesetzen." Diesen Vorschlag habe er der Bischofskonferenz bei ihrer Vollversammlung in Dresden unterbreitet. Einige Bischöfe hätten allerdings die Frage aufgeworfen, ob die Plätze überhaupt nachbesetzt werden oder nicht lieber als Platzhalter leer bleiben sollten, da man die Argumente der Ausgestiegenen als gewichtig erachte. Schließlich habe sich im Rahmen einer Abstimmung eine sehr knappe Mehrheit gegen die Nachbesetzung entschieden. In den vergangenen Tagen wurde besonders von Missbrauchsbetroffenen die Frage aufgeworfen, warum niemand der Betroffenenvertreter für die Synodalversammlung nachnominiert worden sei.
Die Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und Co-Präsidentin des Synodalen Wegs, Irme Stetter-Karp, verteidigte die Feststellung des Synodalpräsidiums, der namentlichen Abstimmung den Vorzug vor der geheimen zu geben. Als Bürgerin Deutschland und als Katholikin sei es für sie unvorstellbar, dass jemand, der Führungsverantwortung habe, nicht zu seiner Entscheidung stehe. Die Bischofskonferenz hatte bei ihrer Vollversammlung den Beschluss gefasst, das Synodalpräsidium möge feststellen, dass bei gleichzeitigem Antrag für geheime und namentliche Abstimmung die geheime Abstimmung Vorrang habe. So sähen es Geschäftsordnung und Satzung vor. Das Synodalpräsidium lehnte jedoch ab.
Zu dem Ausscheiden einiger Delegierten aus der Synodalversammlung sagte Stetter-Karp: "Offenbar haben Integrationswille und Integrationsfähigkeit Grenzen." Insgesamt hoffe sie auf einen gelingenden Abschluss: "Wir brauchen auch Vertrauen in uns selbst, dass wir es gemeinsam schaffen können, Dinge zu verändern."
Auch angekündigte kurzfristige Änderungsvorschläge der deutschen Bischöfe waren Thema beim Auftakt-Statement: "Wir haben zu einigen wenigen, aber wichtigen Texten sehr intensiv beraten", sagte Bätzing über die Vollversammlung der Bischofskonferenz vergangene Woche. Mit diesem Vorgehen solle die Zustimmungsfähigkeit der Bischofskonferenz zu den Texten "gestärkt" werden. Es sei ein Antrag an die Synodalversammlung. Ob die Anträge zugelassen werden, entscheide die Synodalversammlung. Stetter-Karp sagte, solche Anträge seien legal. Man werde jedoch genau hinschauen, welche Motive der Bischöfe dahinter lägen: "Geht es darum, weichgewaschene Papiere noch einmal weich zu waschen? Oder ob es um den guten Willen der Bischöfe, Mehrheiten zu erreichen?"
Viele Ungewissheiten
Bis Samstag findet die vorerst letzte Runde des Synodalen Wegs statt. Rund 230 Bischöfe und Laienvertreter entscheiden in Frankfurt von Donnerstag bis Samstag über weitere Postionspapiere. Unter anderem geht es um Segnungen für homosexuelle Paare, eine Zulassung von Frauen zu Weiheämtern, eine Öffnung des Zölibats und mehr Mitbestimmung von Laien.
Die Versammlung findet in angespannter Atmosphäre statt. Ungewiss ist, ob es nun beim Synodalen Weg für weitergehende, liberale Beschlüsse auch die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Bischöfe geben wird. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) haben den Synodalen Weg 2019 unter dem Eindruck des Missbrauchsskandals ins Leben gerufen. In drei Jahren soll bei einen weiteren Treffen evaluiert werden, was der Prozess erreicht hat. (mal/ben)