Kirchengericht verurteilt Trierer Priester wegen Missbrauchs
Ein Ruhestandsgeistlicher des Bistums Trier wurde von einem Kirchengericht des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Person für schuldig befunden. Der Priester darf künftig keinerlei priesterliche Dienste mehr öffentlich ausüben und Sakramente spenden, nicht als Priester erkennbar auftreten und seinen päpstlichen Ehrentitel nicht mehr führen, teilte die Diözese am Mittwoch mit. Außerdem wurde ihm der Aufenthalt in seiner früheren Pfarrei dauerhaft verboten und das Ruhestandsgehalt gekürzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann binnen 60 Tagen Berufung beim Dikasterium für die Glaubenslehre einlegen.
Dem Bistum waren die Vorwürfe gegen den Priester nach eigenen Angaben seit dem Frühjahr 2019 bekannt. Laut dem "Trierischen Volksfreund" handelte es sich um einen bei Bekanntwerden der Vorwürfe 73-jährigen Geistlichen, der vor mehr als 15 Jahren einen Jugendlichen missbraucht haben soll. Bischof Stephan Ackermann leitete eine kanonische Voruntersuchung ein und zeigte den Geistlichen bei der Staatsanwaltschaft an. Aufgrund von Verjährung stellten die staatlichen Behörden die Ermittlung ein. Nach Abschluss der kanonischen Voruntersuchung Anfang 2021 wurde das Ergebnis an das Glaubensdikasterium gemeldet, das einen Strafprozess auf dem Gerichtsweg angeordnet hat. Schon 2019 hatte das Bistum erste Sanktionen gegen den Priester erlassen.
Gericht unter Vorsitz des Luxemburger Offizials
Für den Prozess hatte Ackermann ein Gericht aus drei Priestern eingerichtet, die nicht dem Klerus des Bistums Trier angehören. Der Spruchkörper unter der Leitung des Luxemburger Offizials Patrick Hubert nahm seine Arbeit im Herbst 2021 auf. Beim kirchlichen Strafprozess wurden auch die staatlichen Ermittlungsakten einbezogen. Das Kirchenrecht sieht anders als das staatliche Recht kein Öffentlichkeitsprinzip bei Gerichtsverhandlungen vor. Das Bistum hatte aber bereits 2021 angekündigt, die Öffentlichkeit über das Ergebnis zu informieren.
Die Kirche hat ein eigenes Strafrecht, das das staatliche Strafrecht nicht ersetzt, sondern daneben besteht. Aufgrund längerer Verjährungsfristen und der Möglichkeit der Aufhebung der Verjährung können im kirchlichen Strafrecht Beschuldigte oft noch wegen Taten belangt werden, die nach staatlichem Recht schon verjährt sind. Die Höchststrafe für eine "Verfehlung gegen das sechste Gebot" an einem Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Entlassung aus dem Priesterstand. Papst Franziskus verschärfte 2021 das kirchliche Strafrecht, unter anderem wurde das besondere Schutzalter auf 18 Jahre angehoben. Für den Kirchengerichtsprozess ist das zur Tatzeit gültige Recht anzuwenden, sofern das aktuell geltende nicht milder ist. Das Alter des Betroffenen zum Tatzeitpunkt ist nicht bekannt. Grundsätzlich ist der Diözesanbischof oberster Richter in seinem Bistum. Für besonders schwere Straftaten wie Sexualdelikte mit minderjährigen Betroffenen ist das Glaubensdikasterium als Gerichtsbehörde zuständig. Das Dikasterium kann Prozesse in diesen Fällen selbst führen oder Bischöfe mit der Durchführung von Prozessen beauftragten. (fxn)