Standpunkt

Wer untersucht eigentlich mal das Handeln der Glaubenskongregation?

Veröffentlicht am 20.04.2023 um 00:01 Uhr – Von Annette Zoch – Lesedauer: 

Bonn ‐ Das Freiburger Missbrauchsgutachten richtet auch den Blick auf die Glaubenskongregation, kommentiert Annette Zoch. Deren Agieren bei Missbrauchsfällen sei eine Black Box. Interessant werde nun, wie man dort mit dem Fall Zollitsch umgehe.

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Immer wieder, wenn in einem Bistum die Veröffentlichung einer Missbrauchsstudie ansteht, werden diese Stimmen laut: Wie viele Gutachten braucht es eigentlich noch? Die grundlegenden systemischen Probleme liegen doch auf der Hand?

Und doch fördert dann beinahe jede Studie, so unterschiedlich sie in Methodik und Herangehensweise manchmal ist, wieder etwas Neues hervor. Das Freiburger Gutachten lässt nun nicht nur die Rolle von Robert Zollitsch in einem anderen Licht erscheinen – jenem Erzbischof, der sich in der frühen Phase nach 2010 erfolgreich dafür einsetzte, dass die katholische Kirche ihre eigenen Taten selbst aufklären konnte.

Es richtet den Blick auch nach Rom: Dorthin, an die Glaubenskongregation, sollten Missbrauchsfälle eigentlich ab 2002 gemeldet werden. Dass ausgerechnet das Erzbistum Freiburg, bis 2014 Heimat des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und eine der mitgliederstärksten deutschen Diözesen, keinen einzigen Missbrauchsfall an den Vatikan gemeldet hat und dass dies den beiden deutschen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger und Kardinal Gerhard Ludwig Müller, nicht aufgefallen ist, das ist wirklich schwer vorstellbar. Hat die Glaubenskongregation nachgefragt – oder es lieber nicht so genau wissen wollen? Wer untersucht eigentlich mal das Handeln der Glaubenskongregation?

Aber das ist eben nicht vorgesehen, die Glaubenskongregation agiert in einer Black Box, intransparent und von außen nicht nachvollziehbar. Daran und jüngst auch am Rücktritt des Kinderschutzexperten Hans Zollner aus der Päpstlichen Kinderschutzkommission zeigt sich: Die vatikanischen Behörden sind offensichtlich völlig überfordert mit dem Thema. Interessant wird nun, ob, und wenn ja wie, der Vatikan das Fehlverhalten von Alterzbischof Zollitsch ahndet. Ob Kirchenrecht auch für Bischöfe gilt – oder eben nicht.

Von Annette Zoch

Die Autorin

Annette Zoch ist Politikredakteurin der "Süddeutschen Zeitung" und schreibt dort über Religion und Kirche.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des Autors wider.