Kirchenhistoriker Bischof: Vatikan-Kritik am Synodalen Rat unbegründet
Für den Kirchenhistoriker Franz Xaver Bischof läuft die Kritik aus dem Vatikan am geplanten Synodalen Rat ins Leere. Eine das bischöfliche Amt gefährdende Leitungsstruktur, wie sie drei Kurienkardinäle befürchteten, sei gar nicht geplant, schreibt der Historiker zusammen mit dem Juristen und Theologen Dietmar Knopp in einem Beitrag für die Herder-Korrespondenz (Mittwoch). "Plakativ gesagt: Was der Heilige Stuhl verboten hat, wird in Deutschland nicht geplant, und was in Deutschland geplant ist, hat der Heilige Stuhl nicht verboten", heißt es in dem Artikel.
In dem Schreiben der Kardinäle Pietro Parolin (Staatssekretariat), Luis Ladaria (Glaubensdikasterium) und Marc Ouellet (Bischofsdikasterium) von Januar wurde den deutschen Bischöfen mit der Autorität des Papstes die Einrichtung eines Synodalen Rats untersagt. Begründet wurde das Verbot damit, dass ein solches Gremium verbriefte Entscheidungsbefugnisse der Bischöfe faktisch aufhebe und so die Autorität des Amts ausheble. "Die leicht zu klärende Frage, ob dieser Schein zutrifft oder trügt, wurde nie gestellt, Erklärungen dazu beim Ad-limina Besuch nicht wahrgenommen", kritisieren Bischof und Knopp. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Bedenken angesichts der Beschlusslage des Synodalen Wegs unbegründet seien: "Denn dessen Beschlüsse entfalten nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Beschlusses über die Errichtung eines Synodalen Rats keine Rechtswirkung. Sie wirken faktisch als Empfehlungen für die Beschlussfassung der Bischöfe und respektieren damit ausdrücklich deren Letztentscheidungsrecht."
Dass die Frage nicht vor dem Schreiben der Kurienkardinäle geklärt worden sei, beweise "massive Kommunikationsstörungen" zwischen den deutschen Bischöfen und dem Vatikan: "Es liegt nahe, dieses mangelnde Vertrauen auch auf höchst widersprüchliche Signale aus Deutschland zurückzuführen, insbesondere auf polarisierende Schreckensmeldungen über Abweichungen von der katholischen Lehre bis hin zu Schisma-Fantasien."
Keine rechtlichen Bedenken gegen Synodalen Weg
Zweifel an der Legitimität der Einrichtung eines Synodalen Ausschusses ohne Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), die der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer im April äußerte, halten der Kirchenhistoriker und der Jurist für nicht stichhaltig. Voderholzer verkenne den grundlegenden Charakter des Gremiums, das zur Vorbereitung des Synodalen Rats eingerichtet wird. Der Synodale Weg sei ein korporativer Zusammenschluss von Bischöfen und sonstigen Mitgliedern des Volkes Gottes, der durch die DBK und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) initiiert wurde: "In einer freien Gesellschaft, in der das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gilt (Art. 9 GG.), können selbstverständlich zwei Organisationen gemeinsam eine dritte gründen – wie dies auch mit dem Synodalen Weg geschehen ist – und dieser eigene Rechte zugestehen." Damit sei der Synodale Ausschuss "ein auf der Grundlage der im Grundgesetz verbrieften Vereinigungsfreiheit durch die Vollversammlung des Synodalen Weges rechtmäßig gegründetes Gremium", in dem die Mitgliedschaft freiwillig ist. Kirchenrechtliche Vorgaben seien dadurch nicht tangiert, da Beschlüsse des Ausschusses von sich aus keine Rechtswirkung entfalten und "zur Umsetzung jeglicher Veränderungen in den Diözesen entsprechender Gesetzgebungs- oder Verwaltungsakte der Amtsträger nach den dafür geltenden kirchenrechtlichen Vorschriften" bedürfen. (fxn)