Fragen und Antworten rund um die Bestattung

Bestattung

Veröffentlicht am 01.01.2015 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Ein Sarg mit Sargschmuck steht in der Begräbniskapelle.
Bild: © KNA
Bestattung

Bonn ‐ Wer hilft, welche Vorkehrungen kann man treffen und was ist möglich? Katholisch.de beantwortet häufige Fragen rund um das Thema Bestattung und christliche Patientenverfügung.

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Wer kann mir bei den vielen Formalitäten helfen, die nach dem Tod eines Angehörigen getätigt werden müssen?

Ein wichtiger Ansprechpartner nach einem Todesfall ist das Bestattungsunternehmen. Die Mitarbeiter haben meist einen großen Erfahrungsschatz und können sich in die Situation der Angehörigen hineinversetzen. Die Bestatter wissen genau, welche formellen Hürden in der konkreten Situation genommen werden müssen und kümmern sich um alle wichtigen Vorbereitungen für die Bestattung.

Ich möchte nach meinem Tod eine Beisetzung in einem Urnengrab. Ist das kirchlich erlaubt?

Die normale Form der Bestattung ist aus kirchlicher Sicht das Begräbnis des Leichnams in einem Sarg. Dennoch ist auch die Einäscherung des Leichnams gestattet. Das grundsätzliche Verbot der Feuerbestattung gab die katholische Kirche im Jahr 1963 auf. Bei Einäscherungen und Urnenbestattungen wirkt sie jedoch nur mit, sofern diese nicht aus Gründen erfolgen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.

Die Feuerbestattung ist strenggenommen keine eigenständige Bestattungsform, sondern beschreibt die Einäscherung des Leichnams. Die anschließende Beisetzung der Asche kann auf verschiedene Weise geschehen, etwa in einem klassischen Urnengrab auf dem Friedhof, in einem Kolumbarium oder zu Füßen eines Baumes in einem Friedwald. Auf vielen Friedhöfen gibt es außerdem anonyme Urnenfelder oder bestimmte Aschewiesen, auf denen die Asche Verstorbener verstreut werden kann.

Das sind die Regeln zur Feuerbestattung

Die Urne auf dem Kaminsims oder Bestattung im Friedwald? Was für Katholiken nach einer Feuerbestattung erlaubt ist und was nicht, regelt jetzt ein neues Vatikandokument.

Der Verstorbene war eine besondere Person für viele Menschen. Kann man bei der Gestaltung der Trauerfeier mitwirken, damit das Leben des Verstorbenen individuell gewürdigt werden kann?

Vor einer Bestattung ist es üblich, dass der Pfarrer oder die Pfarrerin ein Vorgespräch mit den Angehörigen führt. Dieses Gespräch dient dazu, etwas über den Verstorbenen zu erfahren und die Formalitäten und Details der Trauerfeier zu besprechen. Es ist eine wichtige Gelegenheit, um gemeinsam die Bestattung zu planen und persönliche Elemente in die Trauerfeier einzubinden.

Während des Vorgesprächs kann der Pfarrer die Angehörigen bitten, über den Lebensweg des Verstorbenen zu berichten. Durch eine kurze Schilderung des Lebensweges kann der Pfarrer wichtige Lebensstationen und besondere Ereignisse kennenlernen, die in der Trauerrede hervorgehoben werden können. Dies ermöglicht es, das Leben des Verstorbenen angemessen zu würdigen und den Trauergottesdienst persönlicher und einfühlsamer zu gestalten.

Trauerfeier

Die persönlichen Informationen über den Verstorbenen helfen dem Pfarrer dabei, eine individuelle und einfühlsame Trauerrede zu verfassen. Er kann auf die persönlichen Eigenschaften, die Hobbys, die Leidenschaften oder die beruflichen Erfolge des Verstorbenen eingehen und so ein Bild von dessen Leben zeichnen. Die Trauerrede soll den Verstorbenen in angemessener Weise ehren und den Angehörigen Trost und Unterstützung bieten.

Das Vorgespräch mit dem Pfarrer bietet auch den Angehörigen die Möglichkeit, ihre Wünsche und Vorstellungen für die Trauerfeier zu äußern. So können sie beispielsweise besondere Lieder, Gebete oder Rituale vorschlagen, die dem Verstorbenen wichtig waren oder eine besondere Bedeutung haben. Der Pfarrer wird versuchen, diese Wünsche zu berücksichtigen und die Trauerfeier entsprechend zu gestalten.

Insgesamt dient das Vorgespräch mit dem Pfarrer dazu, eine persönliche und individuelle Trauerfeier zu planen, die den Verstorbenen angemessen würdigt und den Angehörigen Trost spendet. Es ist eine Gelegenheit, gemeinsam Abschied zu nehmen und die Erinnerungen an den Verstorbenen lebendig zu halten. Der Pfarrer steht den Angehörigen während des gesamten Prozesses zur Seite und begleitet sie in ihrer Trauer.

Welche Vorkehrungen sollte ich schon zu Lebzeiten bezüglich meines eigenen Todes treffen?

Es gibt eine große Zahl an Dingen, die Sie schon vor Ihrem Tod regeln können und sollten. Einer der wichtigsten Punkte ist das Testament. Hier können Sie viele Regelungen treffen, die nach Ihrem Tod Geltung haben sollen. Dabei muss es nicht nur um die Aufteilung des Vermögens gehen, sondern Sie können beispielsweise auch Regelungen für Ihre Bestattung treffen.

Heutzutage haben viele Menschen auch eine Patientenverfügung. Hier sollte allerdings Vorsicht geboten sein, da viele Verfügungen in der konkreten Situation nicht wirksam sind und aus christlicher Perspektive teilweise abzulehnen sind. Die Deutsche Bischofskonferenz bietet auf ihrer Homepage (www.dbk.de) eine christliche Patientenverfügung mit vielen Hinweisen und Ratschlägen an, die Sie sich in Druckform bestellen oder auch direkt herunterladen können. Neben den vielen rechtlichen Regelungen sollten Sie aber vor allem auch das Gespräch mit Ihren Angehörigen suchen und frühzeitig über Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihres Todes und Ihrer Bestattung sprechen. So können Sie vermeiden, dass es nach Ihrem Tod zu Unsicherheiten aufseiten Ihrer Angehörigen kommt.

Nach dem Tod einer Person haben Patientenverfügungen keine rechtliche Wirkung mehr. Zu diesem Zeitpunkt ist die Verfügung nicht mehr relevant, da die medizinische Versorgung und Entscheidungen nun von den Bestimmungen des Erbrechts und anderen rechtlichen Vorschriften abhängen.