Die Patientenverfügung hält den Willen des Patienten fest

Selbstbestimmt bis zum Tod

Veröffentlicht am 12.05.2016 um 16:01 Uhr – Von Johanna Heckeley – Lesedauer: 
Lebensende

Bonn ‐ Wenn der Patient nicht zustimmt, darf der Arzt ihn nicht behandeln. Was aber, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorgen.

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Sie können beispielsweise festlegen, ob Sie, sollten Sie im Endstadium einer unheilbaren Krankheit sein, künstlich beatmet oder ernährt werden wollen. Ebenso lässt sich festhalten, ob Sie in diesem Fall etwa Schmerzmedikamente bekommen möchten, auch wenn die eventuell Ihre Lebenszeit verkürzen. Hier können Sie auch angeben, ob Sie Ihre Organe spenden wollen. Die Patientenverfügung verpflichtet den behandelnden Arzt, sich bei der medizinischen Versorgung nach Ihren Vorstellungen zu richten.

Rat bei einem Arzt holen

Damit Ihre Erklärungen als konkrete Handlungsanweisung verstanden werden, empfiehlt es sich, sich von einem Arzt zur Patientenverfügung beraten zu lassen. Er kann auch fachliche Auskunft zu den einzelnen medizinischen Maßnahmen geben. Beim Verfassen der Verfügung können auch moralische und ethische Fragen aufkommen. Ist es etwa mit dem christlichen Glauben vereinbar, einen Wachkoma-Patienten sterben zu lassen, indem man die künstliche Ernährung einstellt? Heißt christliche Nächstenliebe, dass man der Organspende zustimmen soll?

Die SOS Notfallkarte.
Bild: ©katholisch.de

Die SOS Notfallkarte.

Diese Dinge muss letztlich jeder für sich nach seinem Gewissen entscheiden. Argumente für die Entscheidungsfindung gibt es in der Handreichung "Christliche Patientenvorsorge": Sie ist von der Deutschen Bischofskonferenz gemeinsam mit dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland veröffentlicht worden. Darin finden sich nicht nur Formulare zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie zur Äußerung von Behandlungswünschen. In der Handreichung sollen auch Fragen, die der medizinische Fortschritt aufwirft, aus christlicher Sicht beantwortet werden. Darüber hinaus werden die Formulare erklärt und die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte erläutert. Die "Christliche Patientenvorsorge" kann bei der Deutschen Bischofskonferenz bestellt oder auf deren Internetseite kostenlos heruntergeladen werden.

Vorsorgevollmacht als Alternative

Wenn Sie keine Patientenverfügung verfassen wollen, können Sie zum Beispiel einer nahestehenden Person die Vollmacht übertragen, Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen, sollten Sie dazu nicht mehr in der Lage sein. Das regeln Sie mit einer Vorsorgevollmacht, in der Sie diese Person mit der Gesundheitsfürsorge betrauen. Klären Sie unbedingt vorab mit der betreffenden Person, ob sie diese Aufgabe übernehmen möchte: Eine solche Bevollmächtigung bedeutet nicht nur viel Verantwortung, sondern meist auch großen Aufwand. Niemand ist zu einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht verpflichtet. Selbst wenn Sie sich gegen beides entscheiden, werden die Ärzte Ihre Situation berücksichtigen und Sie nach bestem Wissen und Gewissen behandeln.

Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kann jeder, der Volljährig und entscheidungsfähig ist, verfassen. Sie kann mit der Hand oder am Computer geschrieben werden – Sie können aber auch ein entsprechendes Formular ausfüllen. Bei allen Möglichkeiten gilt: Die Verfügung muss unterschrieben werden, am besten noch mit Ort und Datum. Das Dokument sollten Sie dann alle zwei bis drei Jahre überprüfen, ob es noch Ihrem Willen entspricht. Außerdem kann der medizinische Fortschritt mit der Zeit Änderungen notwendig machen. Sind Sie auch noch nach einigen Jahren mit Ihrer Verfügung einverstanden, bekräftigen Sie dies am besten mit einer erneuten Unterschrift mit Datum und Ort.

Dossier: Die letzten Dinge regeln

Vieles, was sich am Ende unseres Lebens abspielt, entzieht sich unserem Einfluss. Einiges lässt sich jedoch gut vorab regeln. Katholisch.de hat Tipps und Hilfen zur Todesfallvorsorge zusammengestellt.
Von Johanna Heckeley