Die Eucharistie ist Höhepunkt des kirchlichen Lebens – daher gibt es Regeln

Bischof in Sorge: Jahrelang ungültige Messen wegen falscher Weinsorte

Veröffentlicht am 16.06.2023 um 00:01 Uhr – Von Benedikt Heider – Lesedauer: 

Bonn ‐ In den USA hat ein Erzbischof herausgefunden, dass jahrelang in seiner Diözese mit dem falschen Wein die Messe gefeiert wurde. Nun hat er den Vatikan eingeschaltet. Müssen hunderte Messen wiederholt werden? Ein Blick auf liturgische Bestimmungen zur Liturgiefähigkeit des Rebensaftes.

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Aufregung in Kansas City: In mehreren Gemeinden der Erzdiözese wurden jahrelang ungültige Messen gefeiert. Was war passiert? Priester nutzten in Eucharistiefeiern den falschen Wein. Laut einer Mitteilung der Erzdiözese entdeckten Geistliche nach ihrer Versetzung, dass ihre Vorgänger über Jahre mit unerlaubten Weinen Messe gefeiert hatten.

Das hat schwerwiegende Folgen, wie aus einem Schreiben des zuständigen Erzbischofs, Joseph Naumann, hervorgeht: "Für viele Jahre waren alle Messen ungültig, daher wurden die Intentionen, für die diese Messen abgehalten wurden, nicht erfüllt, einschließlich der Verpflichtung der Priester, die Messe für das Volk zu halten". Die Erzdiözese steht nun vor einer schwierigen Situation.

Ein katholischer Priester feiert die Eucharistiefeier immer in einem bestimmten Anliegen, der sogenannten Messintention. Die bekannteste Form der Messintention ist das Gebet für Verstorbene (Requiem, Seelenamt, Jahrgedächtnis). In der katholischen Tradition geht es dabei um eine Hilfe für die Verstorbenen, um in den Himmel zu gelangen. Messintentionen sind meist mit einem finanziellen Beitrag verbunden, pro Eucharistiefeier darf nur ein Anliegen bedacht werden – werden darüber hinaus in weiteren Anliegen Messen bestellt, werden diese auf Priester aufgeteilt oder in die Weltkirche gegeben – inklusive der finanziellen Entschädigung für ihren Lebensunterhalt.

Müssen alle Messen wiederholt werden?

Gemäß den kirchenrechtlichen Regeln müssen angenommene Gebetsanliegen auch erbracht werden, daher hat die Erzdiözese Kansas City nun den Vatikan angefragt, wie der – durch falschen Rebensaft – entstandene Schaden behoben werden kann – sogar eine Wiederholung aller Messen steht im Raum. Um das Ausmaß des Problems zu ergründen, bittet Erzbischof Naumann in seinem Schreiben um Mitteilung, in welchen Gemeinden ebenfalls nicht-liturgiefähiger Wein Verwendung fand.

Vatikan ordnet Qualitätssicherung bei Hostien an

Der Vatikan ermahnt alle Bischöfe zu mehr Kontrolle bei der Auswahl des Brotes und des Weins für die Messe. Grund für das Rundschreiben sind zunehmende Angebote von Online-Shops.

Doch der Erzbischof kann zumindest für die Gläubigen Entwarnung geben: Sie haben trotz allem zumindest die Kommunion empfangen. Denn die Konsekration der Hostie sei erfolgreich vollzogen worden. Die Messe habe jedoch nicht stattgefunden, da für sie die gültige Konsekration beider Gestalten notwendig ist – der Wein jedoch aufgrund seiner Beschaffenheit nicht gewandelt werden konnte.

Das Kirchenrecht legt fest, dass die Eucharistie nur mit Wein aus Trauben gefeiert werden kann. Die Instruktion Redemptionis Sacramentum aus dem Jahr 2004 bestimmt, dass Wein, "der für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein" muss. Er dürfe nicht verdorben und nicht mit anderen Substanzen vermischt sein. Daher "ist sorgfältig darauf zu achten, dass der für die Eucharistie bestimmte Wein in einwandfreiem Zustand aufbewahrt und nicht zu Essig wird. Es ist streng verboten, Wein zu benützen, über dessen Echtheit und Herkunft Zweifel bestehen: Denn bezüglich der notwendigen Bedingungen für die Gültigkeit der Sakramente fordert die Kirche Gewissheit. Es darf kein Vorwand zugunsten anderer Getränke jedweder Art zugelassen werden, die keine gültige Materie darstellen". Sehr geringe Mengen an Sulfiten als Konservierungsmittel können toleriert werden, andere Zusatzstoffe jedoch nicht.

Bei Alkoholsucht: Zelebration mit Traubensaft möglich

Ausnahmen gibt es lediglich für alkoholkranke Menschen: Sie dürfen statt Wein Traubensaft verwenden. In einem solchen Fall muss sich der Priester an sein Bistum wenden. Nur dort kann ein Dispens, also eine Befreiung von der Pflicht, erteilt werden. Auch dieser Traubensaft muss allerdings gewisse Vorgaben erfüllen.

Auch die Inhaltsstoffe einer Hostie sind durch das Kirchenrecht genau vorgegeben. Dort ist festgelegt, dass Hostien "aus reinem Weizenmehl" ("mere triticeus", can. 924 § 2 CIC) bestehen müssen. 2017 hatte der Vatikan die Regelungen für die eucharistische Materie nachdrücklich betont.

Die römischen Bestimmungen legen fest, dass dem Brot keine weiteren Substanzen wie Früchte oder Zucker beigefügt werden dürfen. Für Menschen mit Unverträglichkeiten gibt es glutenarme Hostien. Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung entschied 2017 zudem, dass eucharistische Materie, die mit genetisch veränderten Organismen zubereitet wurde, als gültige Materie angesehen werden könne.

Dem Erzbistum Kansas City helfen diese Ausnahmen jetzt aber nicht mehr weiter. Um weitere Probleme zu vermeiden, sollten Priester nun vermehrt darauf achten, dass ihr Messwein frei von Zusatzstoffen und speziell für den sakramentalen Gebrauch gekeltert sei, mahnt Erzbischof Naumann nun in seinem Brief an die Priester. In Kansas City würden viele Weine verkauft werden, die "Zusatzstoffe wie Holunderextrakt, Zucker, Alkohol und so weiter enthalten" – all dies mache den Wein für die Messe unbrauchbar. Daher sei fortan nur noch der Gebrauch von explizit liturgiefähigem Wein erlaubt.

Von Benedikt Heider