Richter sieht interne Kirchenangelegenheit – Nonnen legen Rechtsmittel ein

Gericht weist Klage von Karmelitinnen gegen Bistum ab

Veröffentlicht am 01.07.2023 um 11:19 Uhr – Lesedauer: 

Fort Worth ‐ Im texanischen Klosterstreit sind die Arlingtoner Karmelitinnen vor einem staatlichen Gericht vorerst unterlegen: Der Richter will nicht über den Fall entscheiden, weil er ihn für eine interne Kirchensache hält. Damit wollen sich die Nonnen nicht abfinden.

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Die Klage der Arlingtoner Karmelitinnen gegen das Bistum Fort Worth und seinen Bischof wegen der Durchsuchung ihres Klosters wurde vom zuständigen staatlichen Gericht abgewiesen. Am Freitag lehnte das Bezirksgericht von Tarrant County die Klage der Nonnen mangels sachlicher Zuständigkeit ab, wie der Fernsehsender "CBS Texas" berichtet. Der Anwalt der Schwestern kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Der beklagte Bischof Michael Olson zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden. "Wir sind dankbar für die heutige Entscheidung von Richter Cosby, der die Klage der Nonnen abgewiesen hat." Die Entscheidung des Gerichts bestätige die feste Überzeugung des Bischofs, dass es sich um eine ausschließliche Angelegenheit der Kirche handle. "Diese Sache wird weiterhin durch das festgelegte kanonische Verfahren fortgeführt", betonte Olson.

Ein Screenshot von CBS Texas zeigt die Entscheidung des Gerichts
Bild: ©Screenshot CBS Texas

Der Sender CBS Texas zeigt die Entscheidung des Gerichts vom 30. Juni. Der Richter gibt dem Antrag des Bistums statt, die Klage der Nonnen mangels sachlicher Zuständigkeit des staatlichen Gerichts abzuweisen.

Der Anwalt der Nonnen, Matthew Bobo, äußerte deutliche Kritik an der Entscheidung, die Durchsuchung des Klosters und die Beschlagnahmung von Datenträgern und Geräten auf Geheiß des Bischofs als interne Angelegenheit der Kirche zu betrachten. "Diese Entscheidung bedeutet, dass jeder, der eine katholische Kirche in Texas betritt, verpflichtet werden kann, seine mobilen Geräte auszuhändigen, dass die Kirche eine Kopie des gesamten Inhaltes anfertigen und auf unbestimmte Zeit aufbewahren kann, dass die verfassungsmäßig geschützten bürgerlichen Freiheiten von Privatpersonen verletzt werden dürfen und dass die katholische Kirche all dies tun kann, ohne es begründen zu müssen", so Bobo. Weiter folge aus der Entscheidung, dass der Bischof Gläubige öffentlich in den Medien diffamieren dürfe, ohne dass die staatliche Justiz etwas tun könne.

Polizei sieht keinen Grund für Ermittlungen wegen Drogenvorwürfen

In der Zwischenzeit hat auch die Polizei von Arlington ihre Ermittlungen abgeschlossen. Sie sieht keinen hinreichenden Verdacht für eine weitere Strafverfolgung, weder des Bistums aufgrund der Durchsuchung noch der Nonnen aufgrund von Vorwürfen des Drogenmissbrauchs, die das Bistum vorgebracht hatte. Im Laufe der Woche hatte das Bistum einen Mitschnitt eines Gesprächs zwischen Bischof Olson und der ehemaligen Priorin des Klosters, Mutter Teresa Agnes Gerlach, als Beweis eingebracht. Der Mitschnitt solle belegen, dass die Nonne einen Verstoß gegen ihr Keuschheitsgelübde dem Bischof gegenüber zugegeben hätte.

Der Streit zwischen dem Bischof und dem Kloster wurde Mitte Mai bekannt, nachdem sich die Schwestern an die Öffentlichkeit gewandt hatten, um über die Klage gegen die Durchsuchung und Beschlagnahmung in ihrem Kloster zu informieren. Die Unbeschuhten Karmelitinnen sind ein Orden päpstlichen Rechts, unterstehen also grundsätzlich nicht dem Diözesanbischof. Das zuständige Ordensdikasterium erklärte in einem durch das Bistum veröffentlichten Dekret aber das Vorgehen von Olson im Nachhinein für legal und ernannte den Bischof zum "Apostolischen Beauftragten" mit voller Leitungsgewalt über das Kloster. Olson entließ am Tag seiner Ernennung durch das Dikasterium die Oberin aus dem Orden. Gegen diese Entlassung kann sie innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen. Bereits zuvor hatte sich die Schwester erfolglos an den Vatikan gewandt, weil Olson ihr versagte, einen kirchenrechtlichen Anwalt selbst auszuwählen. Gegen das Vorgehen Olsons und des Ordensdikasteriums sollen mittlerweile mehrere kirchenrechtliche Beschwerdeverfahren in Rom anhängig sein. (fxn)