Antidiskriminierungsbeauftragte will "Kirchenklausel" einschränken
Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, will die sogenannte Kirchenklausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschränken. Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitenden sollte es zukünftig nur noch im engsten Verkündungsbereich der Kirchen geben, erklärte Ataman am Dienstag in Berlin.
SPD, Grüne und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Reform des Gesetzes verständigt. Ein entsprechendes Grundlagenpapier, das 19 Punkte umfasst, hat Ataman nach eigenen Angaben an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) übergeben. Dass AGG trat vor rund 17 Jahren in Kraft, es wurde seitdem nicht reformiert.
Kirchen hatten Arbeitsrecht mehrfach liberalisiert
Das Gesetz räumt konfessionellen Arbeitgebern verschiedene Ausnahmeregelungen ein. Ataman kritisierte, dass dazu auch gehöre, dass kirchliche Arbeitgeber Vorgaben zur privaten Lebensführung machen dürften. Dies sei nicht mehr zeitgemäß und widerspreche EU-rechtlichen Vorgaben, so Ataman.
Die Kirchen hatten ihr Arbeitsrecht in den vergangenen Jahren mehrfach liberalisiert. So ist in der katholischen Kirche die private Lebensführung von Mitarbeitenden – etwa Wiederheirat nach Scheidung oder Eingehen einer homosexuellen Lebensgemeinschaft – kein Hindernis bei Bewerbungen und kein Grund zur Kündigung mehr. (KNA)