Gotteslob-Eingenteil künftig ohne Stücke von Kapuzinerpater Norbert Weber

Bistum Passau: Werke von Missbrauchstäter werden nicht mehr gespielt

Veröffentlicht am 28.07.2023 um 11:14 Uhr – Lesedauer: 

Passau ‐ Wie umgehen mit dem Erbe von Missbrauchstätern? Im Fall des verstorbenen Kapuzinerpaters und Kirchenmusikers Norbert Weber, von dem einige Werke in der Passauer Gotteslob-Ausgabe enthalten sind, hat das Bistum nun eine klare Entscheidung getroffen.

  • Teilen:

Im Bistum Passau werden die Werke des verstorbenen Kirchenmusikers und Kapuzinerpaters Norbert Weber, der mehrere junge Menschen missbraucht hat, künftig nicht mehr in Gottesdiensten gespielt. Das teilte die Diözese in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts mit. Zudem werde die nächste Auflage des Gotteslobs die Werke Webers nicht mehr enthalten. Es handelt sich um 28 Kehrverse und ein Kanon aus dem Passauer Eigenteil, die im Amtsblatt samt entsprechender Nummer aufgelistet werden. "Aus Rücksicht auf das durch Pater Norbert Weber verursachte Leid erklärt das Bistum Passau seine Solidarität mit den Opfern von Pater Norbert Weber", heißt es zu der Entscheidung.

Zuletzt hatten Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Bistum Passau bereits freiwillig darauf verzichtet, Werke von Weber zu spielen. Im Rahmen der Veröffentlichung von Ergebnissen eines Zwischenberichts zu dem Fall im Mai war bekannt geworden, dass sie sich aus Solidarität mit den Betroffenen gemeinsam darauf geeinigt hatten.

Laut der Interventionsbeauftragten des Bistums, die den Bericht verfasste, konnten 18 Betroffene von Missbrauch durch Weber ermittelt werden, gleichzeitig gehe man von weiteren Betroffenen aus. Weber (1933-2000) war von 1961 bis zu seinem Tod in der Wallfahrtsseelsorge auf dem Passauer Mariahilfberg tätig. Dort gründete und leitete er Chöre und Instrumentalgruppen, außerdem war er für Ministrantengruppen zuständig und Diözesankirchenmusikdirektor. Aktenkundig wurde er erstmals im Jahr 2010, als sich ein ehemaliger Ministrant beim damaligen Missbrauchsbeauftragten des Bistums meldete. Der Orden arbeitete den Fall auf und entschädigte das Opfer. Die Schuld Webers wurde von den Kapuzinern uneingeschränkt anerkannt. Der Name des Beschuldigten wurde auf das Votum des unabhängigen Beraterstabs von Bischof Stefan Oster hin 2021 öffentlich gemacht, nachdem in den Jahren zuvor weitere Beschuldigungen eingingen. Gleichzeitig wurden weitere mutmaßliche Opfer aufgerufen, sich zu melden. (mal)