Er werde gegen Seelsorger nicht disziplinarisch vorgehen

Erzbischof Koch: Segnung homosexueller Paare im Erzbistum möglich

Veröffentlicht am 25.08.2023 um 15:24 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Segnungen von homosexuellen Paaren stellt Erzbischof Heiner Koch den Seelsorgern seines Erzbistums frei. Er selbst werde das aber erst ab einem bestimmten Zeitpunkt tun, betont der Berliner Oberhirte.

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Im Erzbistum Berlin sind Segnungen von homosexuellen Paaren möglich. Erzbischof Heiner Koch stellt es seinen hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern frei, dies zu tun. Er werde nicht gegen sie disziplinarisch vorgehen, wenn sie solche Paare in besonderen persönlichen Situationen aus seelsorgerischen Gründen segnen, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Brief Kochs an die Seelsorgerinnen und Seelsorgern des Erzbistums. Er selbst werde als Erzbischof erst dann homosexuelle Paare segnen, wenn der Vatikan eine solche Segnung offiziell für die katholische Kirche erlaube.

Einer Segnung vorangehen soll laut Koch jeweils ein Gespräch mit dem Paar zur "Gewissensbildung und -entscheidung". Die Regelung gilt analog auch für wiederverheiratet Geschiedene, die ihre Beziehung segnen lassen möchten. Auch das ist bislang offiziell nicht möglich.

Reaktion auf Synodalen Weg

Koch reagierte mit dem Schreiben auf einen Beschluss des Synodalen Wegs zur Zukunft der Kirche in Deutschland. Die Teilnehmenden hatten mehrheitlich für die Möglichkeit von Segensfeiern für homosexuelle Paare gestimmt; auch Koch votierte bei der Abstimmung im März mit Ja. Das Synodalpapier hat jedoch aus sich heraus keine rechtliche Bindung. Eine Umsetzung obliegt jedem Ortsbischof selbst.

Dem Brief zufolge hat das Papier im Erzbistum Kontroversen und Diskussionen ausgelöst, die "zum Teil mit großer Härte und starken Emotionen geführt wurden". Koch schreibt: "Ich erwarte, dass die Entscheidung der Seelsorgerinnen und Seelsorger für oder gegen eine Segnung respektiert wird." Dazu gehöre auch, solche Segnungen "weder medial noch politisch zu nutzen". Der Erzbischof betonte, seine Handlungsanweisungen seien "ein pastoraler, kein verwaltungsmäßiger oder rechtlicher Weg". Er appelliert an alle Seelsorgerinnen und Seelsorger, in dieser Frage differenziert abzuwägen und verantwortlich zu entscheiden.

Im Juli hatte der Fall eines Pfarrers bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, der vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki gemaßregelt worden war, nachdem er einen "Segnungsgottesdienst für alle sich liebenden Paare" abgehalten hatte. (KNA)