Standpunkt

Dubia-Antwort: Pastorale Klugheit ist gut, reicht aber nicht

Veröffentlicht am 06.10.2023 um 00:01 Uhr – Von Christoph Brüwer – Lesedauer: 

Bonn ‐ Das Dubia-Schreiben von fünf Kardinälen hat vor der Weltsynode hohe Wellen geschlagen. Die Antwort des Papstes umso mehr, kommentiert Christoph Brüwer. Denn Franziskus eröffne darin Spielräume. Dabei dürfe es aber nicht bleiben.

  • Teilen:

HTML-Elemente (z.B. Videos) sind ausgeblendet. Zum Einblenden der Elemente aktivieren Sie hier die entsprechenden Cookies.

"Eure Rede sei: Ja ja, nein nein; was darüber hinausgeht, stammt vom Bösen." (Mt 5,37) So oder so ähnlich müssen die Kardinäle Brandmüller, Burke, Íñiguez, Sarah und Zen gedacht haben, als sie die Antworten von Papst Franziskus auf ihr Dubia-Schreiben gelesen haben. Statt wie sonst üblich antwortete er nicht mit "Ja" oder "Nein", sondern ausführlicher. Den Kardinälen gefiel das offenbar nicht: Die päpstlichen Antworten wurden nicht veröffentlicht, stattdessen ging ein modifizierter neuer Fragenkatalog an das Kirchenoberhaupt.

Glücklicherweise hat der Vatikan die Zeilen des Papstes nun doch publiziert. Vor der mit Spannung erwarteten Weltsynode hat der Papst darin nämlich in viel diskutierten Fragen wie etwa der Segnung homosexueller Paare tatsächlich Spielräume geöffnet und zu "pastoraler Klugheit" aufgerufen. Damit werden Diskussionen zu diesen Themen auch auf weltkirchlicher Ebene wie etwa jetzt in Rom möglich – der Verweis auf ein lehramtliches "Basta" funktioniert nicht mehr.

Nicht zum ersten Mal zeigt sich damit der Kurs von Franziskus: Kleine Zugeständnisse aus pastoralen Gründen und der Verweis auf Einzelfallentscheidungen statt der Änderung kirchlicher Lehre. Und so könnte es auch erstmal bleiben: "Entscheidungen, die unter bestimmten Umständen Teil der pastoralen Klugheit sein können, müssen nicht notwendig zur Norm werden", schreibt der Papst in seiner Dubia-Antwort. Dabei ist genau das eigentlich erforderlich. Denn wo homosexuelle Paare oder Menschen, die nach einer Scheidung erneut geheiratet haben, um einen Segen bitten, sind sie nun weiterhin dem Wohlwollen eines Kirchenvertreters ausgeliefert und werden zu Bittstellern.

Dass es wichtig ist, nach pastoralen Zugeständnissen auch klare Normen zu formulieren, zeigt ein anderes jüngstes Beispiel: Sieben Jahre, nachdem der Papst in einer Fußnote seines nachsynodalen Schreibens "Amoris laetitia" wiederverheiratet Geschiedenen den Kommunionempfang unter bestimmten Bedingungen ermöglicht hat, wandte sich der ehemalige Prager Erzbischof, Kardinal Dominik Duka, an das Glaubensdikasterium mit Anfragen zu genau diesem Thema. Glücklicherweise ist auch hier die Antwort überliefert: Man begrüßt es, wenn Bistümer eigene Regelungen erlassen.

Von Christoph Brüwer

Der Autor

Christoph Brüwer ist Redakteur bei katholisch.de.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der Autorin bzw. des Autors wider.