Dokumenten-Vernichtung im Missbrauchsfall Dillinger hat Folgen
Nach der Vernichtung von Dokumenten aus dem Besitz des unter Missbrauchsverdacht stehenden Priesters Edmund Dillinger hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken interne Abläufe geändert. So sei nun bei Entscheidungen über die Aufbewahrung möglicher Beweismittel jeweils "explizit zu prüfen, ob auch Opferinteressen einer Vernichtung entgegenstehen könnten", teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.
Im Fall Dillinger, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird, waren die vernichteten Unterlagen nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwar für die strafrechtlichen Ermittlungen nicht weiter bedeutsam. Sie hätten aber eventuell die kirchliche Aufarbeitung und Suche nach Betroffenen weiterbringen können.
Der 2022 gestorbene Trierer Priester Dillinger steht im Verdacht, jahrzehntelang Jugendliche und junge Erwachsene nackt fotografiert und missbraucht zu haben. Für Kritik sorgte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die unter anderem Fotos, 43 Jahresterminkalender und Briefe aus dem Haus des Priesters untersuchte und danach vernichten ließ – obwohl zwei kirchliche Sonderermittler beantragt hatten, das Material im Rahmen ihrer Aufarbeitung einzusehen.
Weitere Konsequenzen
An weiteren Konsequenzen nannte die Staatsanwaltschaft, dass künftig nur über die Einlagerung oder die Vernichtung von Dokumenten entschieden werde, wenn die Verfahrensakte vorliege. Verzichtserklärungen von Berechtigten wie Angehörigen sollen zudem schriftlich vorliegen müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Dillinger-Unterlagen vernichten lassen, ohne dass schriftlich eine Vereinbarung mit dem Neffen Dillingers vorlag.
Unterdessen ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken weiter gegen mögliche unbekannte Täter aus dem Umfeld des verstorbenen Priesters. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, Anlass für diese Ermittlungen sei ein Medienbericht, wonach Dillinger möglicherweise kein Einzeltäter gewesen sei. Es gehe um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen sowie um den Verdacht der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen. Auch die beiden kirchlichen Sonderermittler versuchen weiter, Vorwürfe gegen den Mann zu belegen und Betroffene zu finden. (KNA)