Liedtexte dürfen weiterhin in Online-Gottesdiensten gezeigt werden
Lieder und Liedtexte können auch weiterhin in Online-Gottesdiensten ohne zusätzliche Zahlungen an die VG Musikedition eingeblendet werden. Die Verwertungsgesellschaft einigte sich mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) auf eine Verlängerung des zum Jahresende ausgelaufenen Vertrags, wie die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Freitag mitteilte. Der Vertrag läuft nun bis zum Jahresende 2025. Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist die Berechtigung, Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Messen und anderen Gottesdiensten über das Internet den Gläubigen zur Verfügung zu stellen.
Der Pauschalvertrag wurde erstmals im April 2020 zum Beginn der Corona-Pandemie abgeschlossen und bereits mehrfach verlängert. Im Mai 2020 hatte der VDD seinen Gesamtvertrag mit der VG Musikedition bis 2029 verlängert. Während der Corona-Krise hatte die VG Musikedition zeitlich befristete Sonderregeln erlassen für Einblendungen in Gottesdienst-Streams. Auch die GEMA hatte eigene Kulanzregelungen erlassen. In der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen der Verwertungsgesellschaft und der Kirche nicht immer harmonisch. 2013 hatte die VG Musikedition der Kirche vorgeworfen, dass Pfarreien in großem Stil unlizenzierte Kopien für Chöre anfertigen würden.
Die Rechteverwertungsgesellschaft VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr. Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Diözesen zusammengeschlossen. (fxn)