Bei Sakramenten-Papier brauche es eine Differenzierung

Kirchenrechtler: Taufen nach 2020 bei abweichender Wortwahl ungültig

Veröffentlicht am 08.02.2024 um 12:04 Uhr – Lesedauer: 

Mainz ‐ Die vom Vatikan veröffentlichte Notiz zur Gültigkeit von Sakramenten pocht auf strikte Einhaltung der Wortwahl. Dem stimmt der Kirchenrechtler Matthias Pulte zu. Er fordert allerdings eine Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit.

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Der Mainzer Kirchenrechtler Matthias Pulte sieht das neue vatikanische Sakramentenpapier "Gestis verbisque" ("Durch Gesten und Worte") differenziert. Grund sei, dass das neue wie auch ein bereits 2020 veröffentlichtes Papier des Glaubensdikasteriums nicht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterscheide. "Sowohl 2020 als auch jetzt, 2024, wird noch einmal genau betont, dass die Wortwahl strictissime einzuhalten ist", sagte der Kirchenrechtler in einem Interview mit dem "Domradio" (Mittwoch).

"Gestis verbisque" ist laut Pulte nur eine Verschärfung dessen, was bereits ab 2020 galt. Mit dem neuen Dokument habe man nun aber einen entsprechenden Rahmen, so der Kirchenrechtler. Er sei der Auffassung, dass jene, die "fahrlässig etwas vergessen haben, keine Sorge haben müssen, dass das Sakrament ungültig gespendet ist." Hier würde die Intention überwiegen, "das zu tun, was die Kirche tut". Anders sähe es bei Vorsatz aus: "Wer allerdings nachdrücklich vorsätzlich als Sakramentenspender gehandelt hat, da sieht die Sache natürlich anders aus”, so Pulte. "Da würde ich sagen, wäre die Wiederholung erforderlich."

Ungültige Taufen

Der Mainzer Kirchenrechtler beruft sich dabei auf das, was die Sakramentenkongregation 2003 zu diesem Thema gesagt hat. Damals hieß es, statt "Ich taufe dich" mit trinitarischer Formel sei ein "Wir taufen dich" mit trinitarischer Formel zwar unerlaubt, aber letztlich gültig. Dies wäre unter anderem auf der Linie Gregors II. aus dem 8. Jahrhundert. In einer Auseinandersetzung mit Bonifatius erklärte dieser, dass das Handeln in Unwissenheit "nicht zur Ungültigkeit des Sakramentes führt, weil es letztendlich darauf ankommt, die richtige Intention zu haben, also das tun zu wollen, was die Kirche tut."

Pulte tendiert daher dazu, dass zumindest alle Taufen ab 2020 bei abweichender Wortwahl ungültig sind und wiederholt werden müssen. Anders bei Sakramenten, die bis 2003 gespendet worden sind: "Da neige ich zu der Ansicht zu sagen, dass die Sakramente, die bis 2003 gespendet worden sind, auf jeden Fall nicht wiederholt werden müssen." Der Grund dafür sei, dass das offizielle Dokument bis 2020 gültig gewesen ist.

Der Vatikan veröffentlichte am vergangenen Samstag eine Note des Glaubensdikasteriums. Darin forderte der Glaubenspräfekt Victor Manuel Fernández eine strikte Einhaltung der vorgegebenen Formel bei Taufe und allen anderen Sakramenten. Eine Änderung der Formel sei ein "schwerwiegender und unerlaubter Akt". Bei den Gottesdiensten hätten die Geistlichen einen gewissen Spielraum, bei den Sakramenten müssten die Vorschriften jedoch eingehalten werden. Als Beispiel wurde die vorgeschriebene Taufformel "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" genannt. Veränderungen führten zu ungültigen Taufen, die wiederholt werden müssten. (mtr)