Vatikan: Keine Abstimmung über Satzung von Synodalem Ausschuss
Der Vatikan hat die geplante Einrichtung eines Synodalen Ausschusses für die katholische Kirche in Deutschland vorerst gestoppt. Vertreter der Römischen Kurie fordern in einem Brief an die deutschen Bischöfe, eine für kommende Woche geplante Abstimmung zu dem Thema zu streichen. In dem Schreiben vom 16. Februar, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, verweisen die zuständigen Kurienkardinäle auf geplante Gespräche zwischen Vertretern von Vatikan und Deutscher Bischofskonferenz. Der Zeitpunkt der nächsten Gesprächsrunde ist bislang nicht bekannt.
"Sollte das Statut des Synodalen Ausschusses vor diesem Treffen verabschiedet werden, stellt sich die Frage nach dem Sinn dieses Treffens und ganz allgemein des laufenden Dialogprozesses", heißt es in dem Schreiben. Unterzeichnet wurde es von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, dem Präfekten des Glaubensdikasteriums, Manuel Fernandez sowie dem Leiter der Bischofsbehörde, Robert Prevost. Das Schreiben sei dem Papst "zur Kenntnis gebracht und von ihm approbiert worden", betonen sie.
Für die kommende Woche war die Abstimmung über die Satzung des Synodalen Ausschusses geplant. Nun wurde dieser Punkt von der Tagesordnung der Bischofsvollversammlung in Augsburg gestrichen. Das bestätigte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Samstagabend auf Anfrage der KNA.
Vorbereitung für Synodalen Rat
Der im November konstituierte Synodale Ausschuss soll die Einrichtung eines Synodalen Rates vorbereiten. In diesem Gremium wollen Bischöfe und katholische Laien ihre Beratungen über die Themen Macht, Rolle der Frau, Sexualmoral und priesterliche Lebensform fortsetzen.
Ein solches Organ sei vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen, heißt es in dem Brief aus dem Vatikan. Daher wäre ein diesbezüglicher Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz ungültig. Zumal sie auch keinerlei Autorität habe, die Satzung zu approbieren. Diese Problematik sei bereits mehrfach von Seiten des Vatikans darlegt worden. Ausdrücklich und im besonderen Auftrag des Papstes sei dazu aufgefordert worden, die Einrichtung eines solchen Rates nicht weiter zu verfolgen. "Die Approbation der Satzung des Synodalen Ausschusses stünde daher im Widerspruch zu der im besonderen Auftrag des Heiligen Vaters ergangenen Weisung des Heiligen Stuhls und würde ihn einmal mehr vor vollendete Tatsachen stellen.", heißt es weiter.
Der Vatikan hatte in den vergangenen Jahren schon mehrfach erklärt, die Kirche in Deutschland sei nicht befugt, ein gemeinsames Leitungsorgan von Laien und Klerikern einzurichten. Dies aber sieht der Reformprozess Synodaler Weg vor, den die Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) 2019 gemeinsam gestartet hatten. (KNA)
Update 18.2., 12 Uhr: Meldung vollständig aktualisiert.
Der Brief im Wortlaut
Staatssekretariat
Aus dem Vatikan, am 16. Februar 2024
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, liebe Mitbrüder im Bischofsamt,
vom 19. - 22. Februar wird in Augsburg die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) stattfinden, auf der über die Satzung des Synodalen Ausschusses abgestimmt werden soll. Wir halten es daher für notwendig, in Weiterführung des Dialogs, den wir bereits begonnen haben, den wir in naher Zukunft fortsetzen werden und den wir nach dem Wunsch von Papst Franziskus weiter verstärken wollen, einige diesbezügliche Bedenken zu äußern und einige Hinweise zu geben, die dem Heiligen Vater zur Kenntnis gebracht und von ihm approbiert worden sind.
Die Satzung sieht als erste Aufgabe des Synodalen Ausschusses die Errichtung eines Synodalen Rates [...] vor [...].
Ein solches Organ ist vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen und daher wäre ein diesbezüglicher Beschluss der DBK ungültig - mit den entsprechenden rechtlichen Folgen. Zudem stellt sich die Frage, mit welcher Autorität die Bischofskonferenz die Satzung approbieren würde. Weder can. 455 CIC noch Art. 8 des Statuts der DBK bieten in diesem Sinne eine Grundlage dafür, noch wurde vonseiten des Heiligen Stuhls ein Mandat erteilt - er hat sich vielmehr gegenteilig geäußert. Der Entwurf der Satzung legt zudem fest, dass "die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) die Trägerschaft für den synodalen Ausschuss" übernehmen (Art.1). Da die DBK im weltlichen Bereich nicht als Rechtsträger fungieren kann, könnte sie eine solche Trägerschaft für den Synodalen Ausschuss höchstens über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) übernehmen. Innerhalb des Verbandes ist der erforderliche einstimmige Beschluss hinsichtlich des Synodalen Ausschusses jedoch nicht zustande gekommen.
Es sei angemerkt, dass die Problematik bereits während des letzten Ad-Limina-Besuchs und nachfolgend in dem Brief des Kardinalstaatssekretärs und der Präfekten der Dikasterien für die Glaubenslehre und für die Bischöfe vom 16. Januar 2023 dargelegt wurde, in dem ausdrücklich und im besonderen Auftrag des Heiligen Vaters dazu aufgefordert wurde, die Einrichtung eines solchen Rates nicht weiter zu verfolgen.
Die Approbation der Satzung des Synodalen Ausschusses stünde daher im Widerspruch zu der im besonderen Auftrag des Heiligen Vaters ergangenen Weisung des Heiligen Stuhls und würde ihn einmal mehr vor vollendete Tatsachen stellen.
In dieser Hinsicht wurde im vergangenen Oktober gemeinsam vereinbart, die ekklesiologischen Fragen, mit denen sich der Synodale Weg befasst hat, einschließlich des Themas eines überdiözesanen Beratungs- und Entscheidungsgremiums, beim nächsten Treffen zwischen Vertretern der Römischen Kurie und der DBK zu vertiefen. Sollte das Statut des Synodalen Ausschusses vor diesem Treffen verabschiedet werden, stellt sich die Frage nach dem Sinn dieses Treffens und ganz allgemein des laufenden Dialogprozesses.
Wir geben Ihnen die hier geäußerten Hinweise zu bedenken und vertrauen darauf, dass sie in der Diskussion bei der bevorstehenden Vollversammlung der DBK Berücksichtigung finden.
Im Gebet verbunden, verbleiben wir mit brüderlichen Grüßen.
Kard. Pietro Parolin, Staatssekretär, Kard. Victor M. Fernández, Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Kard. Robert F. Prevost, Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe
(KNA)