Termin soll auch ohne beschlossene Satzung stattfinden

Synodaler Ausschuss will an geplanter nächster Sitzung festhalten

Veröffentlicht am 14.03.2024 um 16:16 Uhr – Lesedauer: 

Bonn/Berlin ‐ Da die deutschen Bischöfe wegen der vatikanischen Intervention nicht über die Satzung des Synodalen Ausschusses abstimmten, ist dieser nicht beschlussfähig. Dennoch soll er sich wie geplant zu seiner zweiten Sitzung treffen, betont das Präsidium nun.

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Der Synodale Ausschuss soll sich auch ohne beschlossene Satzung zu seiner geplanten zweiten Sitzung treffen. Für das Präsidium stehe fest, "dass wir am Termin der zweiten Sitzung des Synodalen Ausschusses im Juni 2024 in Mainz festhalten wollen", schreiben die beiden Präsidenten des Synodalen Ausschusses, Bischof Georg Bätzing und Irme Stetter-Karp, in einem auf diesen Donnerstag datierten Brief an die Mitglieder des Synodalen Ausschusses, der katholisch.de vorliegt. Man wolle in Mainz zusammenkommen, "um an die guten Beratungen der konstituierenden Sitzung vom 10. bis 11. November 2023 in Essen anzuknüpfen". Anlass für das Schreiben ist demnach die erste Sitzung des Präsidiums des Synodalen Ausschusses, die am Mittwoch stattfand.

Das Gremium hatte bei seiner ersten Sitzung beschlossen, sich vom 14. bis 15. Juni erneut zu treffen. Bei dieser zweiten Sitzung sollte eigentlich auf Basis der in Essen erarbeiteten Satzung mit der inhaltlichen Arbeit begonnen werden. Da es von den Bischöfen allerdings noch keinen Beschluss über die Satzung gibt, ist das formal nicht möglich. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) wollte ursprünglich bei ihrer Frühjahrsvollversammlung vor wenigen Wochen in Augsburg über die Satzung abstimmen, verzichtete kurzfristig jedoch darauf. In einem Brief aus dem Vatikan, der wenige Tage vor der Vollversammlung bekannt wurde, hatten führende Kurienkardinäle sie aufgefordert, die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hatte die Satzung bereits auf seiner Vollversammlung Ende November verabschiedet.

Wie ist eine Weiterarbeit möglich?

Bätzing und Stetter-Karp kündigten in dem Brief für kommenden Mittwoch (20. März) eine außerordentliche Sitzung der Gemeinsamen Konferenz von Mitgliedern der DBK und des ZdK an – "jenem Gremium übrigens, welches in diesen Tagen nach seiner Errichtung im Jahr 1974 in Folge der Würzburger Synode sein 50-jähriges Bestehen und synodales Wirken begeht". Dort werde man über die Frage diskutieren, wie sich unter den aktuellen Gegebenheiten inhaltlich an den Aufgaben des Synodalen Ausschusses weiterarbeiten lasse. Zudem wird in dem Schreiben auf das geplante Treffen einer Delegation von deutschen Bischöfen und führenden Kurienkardinälen im Rom zum Synodalen Weg am 22. März verwiesen. Der DBK-Vorsitzende und die ZdK-Präsidentin betonen, dass die Bischöfe, die im Synodalen Ausschuss mitarbeiten, "ihre gemeinsame Verantwortung für den Prozess bekräftigt" hätten.

Der Synodale Ausschuss soll ein Zwischenschritt bei dem 2019 von DBK und ZdK begonnenen Reformprozess Synodaler Weg sein und soll unter anderem einen dauerhaften Synodalen Rat vorbereiten. Die Bischöfe Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) sowie der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatten im Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) gegen die Finanzierung des Synodalen Ausschusses gestimmt und arbeiten in dem Gremium nicht mit. In den vergangenen Jahren hatte sich der Vatikan bereits mehrfach mit Interventionen in den Synodalen Weg eingeschaltet, in denen theologische und kirchenrechtliche Bedenken, besonders gegen den geplanten Synodalen Rat, geäußert wurden. (mal)