Bischof Ackermann bestätigt: Kein Kirchenamt für AfD-Politiker
Nun ist es amtlich: Die Entlassung des saarländischen AfD-Landtagsfraktionsvize Christoph Schaufert aus dem Verwaltungsrat einer katholischen Pfarrgemeinde in Neunkirchen bleibt bestehen. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann wies die Beschwerde Schauferts gegen die entsprechende Entscheidung des Trierer Generalvikars Ulrich von Plettenberg ab, wie das Bistum am Mittwoch mitteilte. Der Ausschluss Schauferts von kirchlichen Ämtern ist der bundesweit erste eines Landes- oder Bundespolitikers der AfD, der öffentlich bekannt wurde.
Schaufert wurde Mitte April vom Generalvikar als Mitglied des Verwaltungsrates der Pfarrgemeinde Sankt Marien in Neunkirchen entlassen, nachdem die Gemeinde die Bistumsverwaltung darum gebeten hatte. Bis auf weiteres wurde ihm auch die Wählbarkeit in den Verwaltungsrat oder Kirchengemeinderat einer Kirchengemeinde in der Diözese Trier entzogen. Auch diese Entscheidung bestätigte Bischof Ackermann jetzt. Schaufert hatte Beschwerde eingelegt mit der Begründung, dass die Sanktionen allein wegen seiner "Gruppenzugehörigkeit" zur AfD geschehen seien. Die Sanktionen seien nicht aufgrund von Aussagen oder Handlungen erfolgt, anhand derer ihm eine "kirchenfeindliche Betätigung" oder eine Äußerung, die gegen das christliche Menschenbild gerichtet sei, nachgewiesen werden könne, argumentierte der Politiker.
Der Bischof verwies nun auf die Erklärung der deutschen Bischöfe mit dem Titel "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar" von Februar. In einem Brief von Dienstag an Schaufert betont Ackermann: "Als Mandatsträger in diversen kommunalen Räten und im Landtag, dort auch in der Funktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sind Sie mehr als nur ein einfaches Mitglied der AfD. Sie repräsentieren diese Partei nach außen und werden daher mit den in der Öffentlichkeit propagierten Meinungen dieser Partei identifiziert." Zudem verwies Ackermann auf ein kürzliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Es hatte die Auffassung des Verfassungsschutzes als rechtmäßig beurteilt, die AfD als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" einzustufen.
"Massiver Vertrauensverlust"
In seinem Brief an den Politiker schreibt der Bischof: "Die Ausübung von repräsentativen, politischen Mandaten in kommunalen Volksvertretungen (Ortsrat, Stadtrat und Kreistag) und im Landtag des Saarlandes für die AfD wie in Ihrem konkreten Fall ist mit der Ausübung des Wahlamtes im Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde des Bistums Trier unvereinbar." Hinzu komme "der mit Ihrem Engagement für die AfD verbundene massive Vertrauensverlust im Verwaltungsrat der Kirchengemeinde".
Innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland steht nun keine höhere Instanz mehr für einen möglichen weiteren Einspruch Schauferts zur Verfügung. Als nächste Ebene kommt für den AfD-Politiker nach Angaben des Bistums der Vatikan in Betracht – konkret: das innerhalb der römischen Kurie angesiedelte Dikasterium für den Klerus. Dorthin kann sich Schaufert innerhalb von 15 Tagen seit Bekanntgabe der Entscheidung Ackermanns wenden.
Unterdessen dauern die Beratungen der deutschen Bistümer über den generellen Umgang mit AfD-Mitgliedern in den eigenen Reihen an, wie ein Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Es gebe dabei "erhebliche juristische Fragen", sodass noch nicht abzusehen sei, wann ein Ergebnis vorliegen werde. Der Fall Schaufert ist davon in jedem Fall nicht mehr betroffen; er sei als Einzelfall-Entscheidung auf Grundlage des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes des Bistums Trier beraten worden. (KNA)