Mitarbeiter sollten auch weiterhin kein Streikrecht haben

Caritas-Direktorin: Arbeitskampf passt nicht zur Kirche

Veröffentlicht am 10.07.2024 um 14:01 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Für Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben gilt ein gesondertes Arbeitsrecht. Das sollte auch so bleiben, meint Caritas-Direktorin Ulrike Kostka. Ein Grünen-Bundestagsabgeordneter hält jedoch dagegen.

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Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Arbeitsverhältnissen sollte es aus Sicht der Berliner Caritas-Direktorin Ulrike Kostka auch weiterhin kein Streikrecht geben. Das kirchliche Arbeitsrecht sei auf Konsens ausgelegt, Entscheidungen würden einvernehmlich in Arbeitsrechtlichen Kommissionen oder Schlichtungsverfahren getroffen, sagte Kostka im Interview der "Zeit"-Beilage "Christ und Welt" (Donnerstag). "Arbeitskämpfe passen nicht in diese Logik."

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Frank Bsirske mahnte kirchliche Arbeitgeber dagegen an, sich rechtskonform zu verhalten und ihren Mitarbeitern die gleichen Recht einzuräumen, wie bei öffentlichen und anderen privaten Arbeitgebern. So sei das Mitbestimmungsrecht für Mitarbeiter bei kirchlichen Arbeitgebern schwächer, auch bestehe für die Dauer eines Arbeitsrechtsstreites kein Weiterbeschäftigungsanspruch. "Es wäre vernünftig, die kirchlichen Einrichtungen in das Betriebsverfassungsgesetz einzubeziehen", so der ehemalige Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi im Streitgespräch mit Kostka.

Das kirchliche Arbeitsrecht müsse deswegen abgeschafft werden, forderte Bsirske. "Ich sehe keinen Grund, weswegen Beschäftigte in Einrichtungen der kirchlichen Wohlfahrtspflege weniger Rechte haben sollten als alle anderen Beschäftigten in der Bundesrepublik." Kostka verteidigte das kirchliche Arbeitsrecht hingegen als dritten Weg, der "genauso ein tragfähiger Weg wie der Zweite Weg mit Gewerkschaften und Arbeitgebern" sei. Jedoch müsse es weiterentwickelt werden, erklärte die Caritas-Direktorin. (KNA)