Kirchenrecht schreibt nur Priesterrat vor

Priester, Diakone und Pastoralreferenten: So beraten sie ihren Bischof

Veröffentlicht am 16.08.2024 um 00:01 Uhr – Von Roland Müller – Lesedauer: 

Bonn ‐ Wer könnte die Bischöfe besser bei ihrer Arbeit beraten als die Seelsorger an der kirchlichen Basis? Deshalb gibt es in vielen Diözesen Gremien der Priester und Diakone, die diese Aufgabe übernehmen. Bei den Räten der weiteren Seelsorger ist die Situation jedoch etwas anders.

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Gemeinde- und Pastoralreferenten, Diakone, Priester – ohne diese Mitarbeiter in der Seelsorge sähe das Leben in den Kirchengemeinden sehr trist aus. Der seit Jahren vorherrschende Priestermangel und die rückläufigen Zahlen bei den pastoralen Laienberufen in der Kirche in Deutschland führen das eindrücklich vor Augen. Wenig bekannt ist, dass die unterschiedlichen pastoralen Berufsgruppen neben ihrer Haupttätigkeit in der Seelsorge meist auch eine weitere Aufgabe wahrnehmen: die Beratung des Diözesanbischofs bei der Leitung seines Bistums. In vielen deutschen Diözesen bestehen zu diesem Zweck eigens eingerichtete Räte der verschiedenen Berufsgruppen. Eines dieser beratenden Gremien existiert jedoch in jedem Bistum, weil das Kirchenrecht es zwingend vorschreibt: der Priesterrat.

Das kirchliche Gesetzbuch Codex Iuris Canonici (CIC) bezeichnet den Priesterrat als "Senat des Bischofs". Er repräsentiert das Priesterkollegium des jeweiligen Bistums und soll den Bischof beraten und unterstützen. Die Grundlage für das Gremium ist die gemeinsame Teilhabe des Bischofs und seiner Priester am geistlichen Amt. So forderte etwa das Dekret "Presbyterorum ordinis" des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65) aus dem Jahr 1965: "Alle Priester haben zusammen mit den Bischöfen so an ein und demselben Priestertum und Amt Christi teil, daß diese Einheit der Weihe und Sendung ihre hierarchische Gemeinschaft mit dem Stand der Bischöfe erfordert." Im Priesterrat soll sich diese Verbundenheit mit Blick auf die Leitung einer Diözese ausdrücken.

In wenigen Fällen Zustimmung des Priesterrats nötig

Dabei hat der Priesterrat nur ein "beratendes Stimmrecht", wie es im CIC heißt – er kann also keine eigenen Entscheidungen treffen, sondern ist ein reines Beratungsgremium des Bischofs. Allerdings muss dieser das Gremium "bei Angelegenheiten von größerer Bedeutung" anhören, wie bei der Errichtung oder Aufhebung von Pfarreien, beim Bau von Kirchengebäuden oder vor der Einberufung einer Diözesansynode. Die Zustimmung des Priesterrates benötigt ein Oberhirte nur in wenigen Fällen, die im Kirchenrecht ausdrücklich genannt werden, etwa wenn es um die Amtsenthebung oder Versetzung von Pfarrern geht. In den Statuten, die jeder Ortsbischof oder die Bischofskonferenz für die Priesterräte genehmigen, werden diese Fälle genau aufgeführt.

Die Mitglieder des Priesterrates werden in der Regel zur Hälfte von den Priestern eines Bistums gewählt, der Bischof kann frei weitere Priester ernennen; Geistliche mit bestimmten Funktionen wie der Generalvikar oder der Regens sind geborene Mitglieder des Gremiums. Der Vorsitzende des Rates ist der Bischof selbst, von den Mitgliedern wird jedoch ein Sprecher gewählt. Inhaltlich beschäftigt sich der Priesterrat vorrangig mit allen Themen, die mit der Leitung des Bistums zusammenhängen. Im Besonderen werden jedoch Fragen, die mit der Aus- und Weiterbildung der Priester, ihrer Lebensweise, der Berufungspastoral oder der Seelsorge zu tun haben, in dem Gremium besprochen. Der Priesterrat ist als bischöfliches Beratungsgremium an die Person des Oberhirten gebunden, weshalb er mit der Sedisvakanz des Bischofsstuhls aufhört zu existieren.

Bild: ©KNA/Harald Oppitz

Das Kirchenrecht schreibt die Einrichtung eines Diakonenrates nicht vor.

Auch wenn es nicht zu den eigentlichen Aufgaben des Gremiums gehört, äußern sich seine Mitglieder in bestimmten Fällen zu aktuellen Entwicklungen in ihren Bistümern. So sprach sich etwa der Priesterrat des Erzbistums Köln im Juni 2022 öffentlich gegen Pläne aus, die Priesterausbildung von Bonn nach Köln zu verlegen. 2021 äußerte sich der Hamburger Priesterrat nach dem angebotenen Amtsverzicht von Erzbischof Stefan Heße zur Situation im Erzbistum und kündigte an, sich für eine Verbesserung der Gesprächskultur einzusetzen. Doch die Mitglieder des Gremiums müssen theoretisch mit Konsequenzen für ein solches Handeln rechnen: Bei großen Differenzen mit den ihm angehörigen Geistlichen hat der Bischof das Recht, den Priesterrat aufzulösen. Gleiches gilt, wenn der "Priesterrat die ihm zum Wohl der Diözese übertragene Aufgabe nicht erfüllt oder in schwerwiegender Weise mißbraucht", wie es im Kirchenrecht heißt. Der Bischof muss den Rat anschließend innerhalb eines Jahres neu bilden.

Während die Regelungen für die Priesterräte kirchenrechtlich klar festgeschrieben sind, sieht es bei einem anderen Gremium, das es in einigen Diözesen in Deutschland gibt, grundlegend anders aus: Gut ein Dutzend der deutschen Bischöfe haben einen Diakonenrat eingerichtet, wozu sie laut geltendem Kirchenrecht nicht verpflichtet sind. "Der erste Rat der Diakone wurde im Bistum Münster gegründet", weiß Thomas Nixdorf. Der ehemalige Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Ständiger Diakonat in Deutschland ist im Bistum Rottenburg-Stuttgart als Beauftragter seines Bischofs für den Einsatz der Diakone verantwortlich. "In unserer Diözese wurde – wie in vielen Bistümern auch – die Standesvertretung der Diakone über die Jahre unterschiedlich organisiert und immer wieder weiterentwickelt", so Nixdorf. Zuerst habe es eine Konferenz der Sprecher der Ständigen Diakone gegeben, dann einen "Sprecherrat" und 2013 einen "Rat der Ständigen Diakone", der im Juli 2021 in "Diakonenrat" umbenannt worden sei.

Bessere Wahrnehmbarkeit des Diakonats

Dass ein bischöfliches Beratungsgremium der Diakone keineswegs selbstverständlich ist und sich die Kirche teilweise mit ihm schwertut, zeigt besonders die langwierige Entwicklung der unterschiedlichen Bezeichnungen – auch in anderen Bistümern: Meist heißt es Sprecherrat oder -kreis. Eine einheitliche Benennung gibt es in der deutschen Kirche für das Gremium nicht. In vielen Bistümern existiert er auch nicht, wie etwa in den ostdeutschen Diözesen, die nur sehr wenige Ständige Diakone haben. Nixdorf ist glücklich, dass der Rat im Bistum Rottenburg-Stuttgart analog zum "Priesterrat" nun "Diakonenrat" heißt: "Der Name bringt ein gewisses Standing mit sich." Lange habe man in der Diözese eine solche Doppelstruktur nicht gewollt, was sich in den vergangenen Jahren jedoch geändert habe. "Der inzwischen emeritierte Rottenburger Bischof Gebhard Fürst wollte eine bessere Wahrnehmbarkeit des Diakonats", so Nixdorf.

In seiner Struktur und seinen Aufgaben ähnelt der Rottenburg-Stuttgarter Diakonenrat dem Gremium der Priester: Auch hier ist der Bischof der Vorsitzende und die Mitglieder werden von den Diakonen gewählt. Inhaltlich geht es bei der Beratung des Oberhirten sowohl um Themen, die spezifisch mit dem Diakonat zu tun haben, als auch um allgemein kirchenpolitische Fragen der Diözese oder der Gesamtkirche. "Bischof Fürst war sehr am Austausch mit den Mitgliedern des Diakonenrats interessiert", weiß Nixdorf und fügt hinzu: "Das ist nicht bei jedem Diözesanbischof so." Weil die Diakone keine weitere berufsständische Vertretung haben, wie etwa die Gemeinde- und Pastoralreferenten, würden zudem entsprechende Punkte im Rat behandelt.

Bild: ©KNA

Räte von Pastoral- und Gemeindereferenten gibt es nur in wenigen deutschen Bistümern.

Der Diakonenrat ist auch mit den anderen Gremien im Bistum vernetzt, erklärt Nixdorf. "Die Diakone sind mit einem Vertreter beim Priesterrat eingeladen und umgekehrt." Dem Diözesanrat gehöre ebenfalls ein Mitglied des Diakonenrats an. Zu diesen und anderen Gremien des Bistums bestehe ein guter Kontakt. Auch wenn es Diakonenräte hauptsächlich in Mitteleuropa gibt, breitet sich dieses Konzept international aus. Im Juni vergangenen Jahres richtete der Bischof der australischen Diözese Parramatta einen "Diakonats-Rat" ein. Bischof Vincent Long erhofft sich davon eine bessere Beratung in Fragen von Ausbildung, Dienst und Leben der Diakone und ihrer Frauen. In seinem Bistum ist der Ständige Diakonat am Wachsen: 2023 seien 18 Diakone in Parramatta tätig gewesen; weitere sechs Männer hätten sich in der Ausbildung befunden, so die Diözese.

Nicht nur für Kleriker, sondern auch für Gemeinde- und Pastoralreferenten existieren in einigen Bistümern in Deutschland eigene Gremien, zu deren Aufgabe mitunter auch die Beratung des Bischofs gehört – etwa im Bistum Münster gibt es den Rat der Pastoralreferenten. Max Eickmann ist seit drei Jahren Moderator und Mitglied des fünfköpfigen Geschäftsführenden Ausschusses des Gremiums. "Der Bischof erhält von uns eine Rückmeldung zum aktuellen Geschehen im Bistum aus der spezifischen Sicht unserer Berufsgruppe", sagt der Pastoralreferent. "Genauso wie vom Priester- und Diakonenrat." Der Rat der Pastoralreferenten im Bistum Münster trifft sich zwei Mal im Jahr. Dazu kommt eine gemeinsame Sitzung mit den beiden Räten der Kleriker, so Eickmann. "Der Kontakt zu Bischof Felix Genn ist harmonisch und wertschätzend."

Großes Entwicklungspotential

Der Münsteraner Oberhirte sei aufrichtig an der Meinung der Pastoralreferenten interessiert und die Sitzungen weit davon entfernt, lästige "Pflichttermine" für Genn zu sein. "Wir sprechen vertraulich und äußern deshalb auch unsere Kritikpunkte offen." Der Bischof nehme sich die Sicht der Pastoralreferenten zu Herzen, mache aber deutlich, dass er weitere Gesichtspunkte berücksichtigen müsse, so Eickmann. Die Gespräche im Rat der Pastoralreferenten führten auch dazu, dass sich die Perspektive Genns auf bestimmte Themen weiterentwickele. "Das war etwa bei der Taufe durch Laien der Fall" – auch wenn diese im Bistum Münster bislang noch nicht durch entsprechende Beauftragungen möglich ist. Laut Eickmann gebe es bei der Arbeit des Pastoralreferenten-Rats, der kirchenrechtlich nicht zwingend gefordert ist, einige Überschneidungen mit den Themen der Mitarbeitervertretung und des Berufsverbands. Wohl auch aus diesem Grund würden in sehr vielen anderen Diözesen diese Gremien den Kontakt der Gemeinde- und Pastoralreferenten zum Bischof halten, sagt der Münsteraner Theologe. "Der Rat der Pastoralreferenten, so wie er bei uns im Bistum existiert, ist meines Wissens in Deutschland ein Unikum."

Zwar gibt es im Bistum Magdeburg einen "Rat der GemeindereferentInnen", doch seine Aufgabe besteht laut Beschreibung auf der Internetseite der Diözese nicht in der Beratung des Bischofs. Etwa im Erzbistum München und Freising existieren Sprecherräte der Pastoral- und der Gemeindereferentinnen, wie auch der Diakone. Doch Gremien entsprechend dem Münsteraner Pastoralreferenten-Rat sind diese Sprecherräte nicht. Hier herrscht in sehr vielen deutschen Diözesen noch ein großes Entwicklungspotential vor.

Von Roland Müller