In besonderen Fällen auch Ablösung eines Bischofs empfehlen

Jesuit: Räte bei der Bewertung von Bischöfen einbeziehen

Veröffentlicht am 24.10.2024 um 11:20 Uhr – Lesedauer: 

Columbia ‐ In der Kirche gibt es viele Gremien, aber nur wenig Kontrolle von Bischöfen. Daher fordert der Jesuit Thomas Reese ein stärker synodales Vorgehen – bis hin zu einer Beteiligung von Räten beim regelmäßigen Rapport der Bischöfe in Rom.

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Der Jesuit und Vatikankenner Thomas Reese will bischöflichen Beratungsgremien ein Mitspracherecht bei der Bewertung der Arbeit von Bischöfen geben. In den – alle fünf Jahre – vorgeschriebenen Rechenschaftsbericht des Bischofs an den Papst sollen zukünftig auch Rückmeldungen des Priester- und des Pastoralrats einbezogen werden, fordert Reese in einem Beitrag für den "Religion News Service". "Ein Teil des Berichts sollte die Ansichten der Räte und nicht nur die des Bischofs widerspiegeln. Die beiden Räte sollten eine Bewertung der Arbeitsleistung des Bischofs verfassen, die separat nach Rom geschickt wird", so Reese weiter. Dazu solle auch das Recht gehören, in besonderen Fällen die Ablösung eines Bischofs zu empfehlen.

Generell spricht sich der Jesuit für eine Stärkung der bischöflichen Beratungsgremien aus. Seiner Ansicht nach genügt es nicht, bisher nur auf freiwilliger Basis eingerichtete Gremien wie Pastoralräte verpflichtend einzuführen. Es brauche darüber hinaus auch echte Kompetenzen, um die Amtsführung von Bischöfen zu kontrollieren. "Die Räte sollten vom Bischof und seiner Verwaltung Rechenschaft verlangen können und Empfehlungen aussprechen dürfen", so Reese. Über den Umgang mit den Empfehlungen solle der Bischof dann den Gremien berichten.

Synodale Arbeitsweise der Beratungsgremien

Für die Arbeit der diözesanen Räte empfiehlt Reese, sich an der Arbeitsweise der Weltsynode zu orientieren: Vor den eigentlichen Beratungen sollen die Gremienmitglieder die kirchliche Basis anhören, die Gremiensitzungen selbst sollen nach Reeses Ansicht von einer Atmosphäre des Gebets geprägt sein und zunächst in kleinen Teilgruppen beraten. "Nachdem die Kleingruppen ihre Ergebnisse der größeren Gruppe präsentiert haben, würde diese größere Gruppe dann auf einen Konsens hinarbeiten, welchen Weg die Diözese einschlagen soll."

Diözesanbischöfe sind verpflichtet, alle fünf Jahre dem Papst Rechenschaft über den Stand ihrer Diözese abzulegen. In der Regel finden die sogenannten Ad-limina-Besuche für eine ganze Bischofskonferenz oder mehrere Bischöfe zusammen statt. Die Bezeichnung geht auf den Ausdruck "visitatio ad limina apostolorum" zurück ("Besuch bei den Schwellen der Grabeskirchen der Apostel") da sie mit einer Pilgerfahrt zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus verbunden ist. Bischöfe sind verpflichtet, einen Priesterrat als Beratungsgremium einzurichten. Ein Pastoralrat, der den Bischof bei Fragen der Seelsorge berät und zu dem auch Laien gehören können, ist nur dann einzurichten, "sofern die seelsorglichen Verhältnisse es anraten". (KNA)