Gott bringt Demut in die Verfassung
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Wenn Sie auf katholisch.de einen Kommentar über den Gottesbezug in einer Verfassung lesen, dann ist die Stoßrichtung eigentlich klar. Dabei würde ich viele der guten Argumente gegen die Aufnahme eines solchen Passus sofort unterschreiben. Dass Glaube vor allem etwas Persönliches ist und daher streng genommen nicht in die Präambel einer Verfassung gehört – nachvollziehbar. Dass es unklug wäre, durch eine Begrenzung einer solchen Formel auf das Christentum ganze Bevölkerungsgruppen auszugrenzen – geschenkt. Ginge es etwa in der Debatte um die Verfassung von Schleswig-Holstein ausschließlich um einen christlichen Gott, ich würde zu den gläubigen Christen gehören, die eine solche Präambel ablehnen.
Der Punkt ist ein anderer. Das zeigt sich schon darin, dass zu den Initiatoren der Volksinitiative, die am Dienstag über 42.000 Unterschriften an den Kieler Landtagspräsidenten übergaben, nicht nur die beiden großen Kirchen, sondern auch Juden und Muslime gehörten.
Einen Gottesbezug in die Verfassung aufzunehmen bedeutet, die eigene politische Macht nicht absolut zu nehmen. Das ist für mich das entscheidende Argument. Die Erwähnung eines Gottes erinnert an die Fehlbarkeit des Menschen. In das deutsche Grundgesetz wurde der Gottesbezug 1949 vor allem deswegen aufgenommen, um jede Möglichkeit eines neuen totalitären Systems auszuschließen. Es geht also schlicht um eine Demutsgeste. Ein Kirchenvertreter hat das im vergangenen Jahr einmal so formuliert: Ein Gottesbezug entwerfe kein "wie auch immer geartetes Gottesbild, sondern zielt vielmehr auf ein sehr bestimmtes und gefülltes Menschenbild", sagte Gothart Magaard, Bischof der evangelischen Nordkirche. Und das können ja vielleicht sogar solche annehmen, die nicht glauben.