Marc Frings fordert Stärkung vom Amt der Missbrauchsbeauftragten

ZdK-Generalsekretär: Gesetz zum Schutz vor Missbrauch beschließen

Veröffentlicht am 17.11.2024 um 10:20 Uhr – Lesedauer: 
ZdK-Generalsekretär: Gesetz zum Schutz vor Missbrauch beschließen
Bild: © Privat/KNA

Berlin ‐ Ob das geplante Gesetz zum Schutz von Kindern vor Missbrauch nach dem Bruch der Ampel-Koalition noch verabschiedet wird, ist fraglich. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken wirbt für einen Beschluss vor der Neuwahl.

  • Teilen:

Der Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Marc Frings, hat sich für die Verabschiedung eines Gesetzes zum besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch noch vor der geplanten Neuwahl ausgesprochen. "Ein gemeinsames Signal über alle Parteien hinweg wäre ein starkes Zeichen für den Schutz der Jüngsten und für das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen", sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) anlässlich des Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt am Montag. Der Gesetzentwurf sei bei einer Anhörung im Familienausschuss des Bundestags über Parteigrenzen hinweg begrüßt worden.

"Der Schutz der Schwächsten muss im Zentrum stehen", so Frings weiter. Das Gesetz biete die Chance, "Strukturen endlich so zu stärken, dass Kinder und Jugendliche wirksamer vor sexualisierter Gewalt geschützt werden". Die katholische Kirche habe erst lernen müssen, wie wichtig es sei, immer und überall die Perspektive der Betroffenen einzubeziehen und sie direkt zu Wort kommen zu lassen. "Das ist nun auch Aufgabe des Gesetzgebers."

Jährliche Berichte und Ombudsstelle

Der Generalsekretär der Laienorganisation sprach sich dafür aus, dass die unabhängige Missbrauchsbeauftragte künftig jährlich den Bundestag unterrichten solle, damit das Thema mehr Sichtbarkeit erfahre. Im Gesetzentwurf ist bislang ein Bericht pro Wahlperiode vorgesehen. Auch müsse der Schutz junger Menschen im digitalen Raum verstärkt werden, so Frings. Er forderte zudem eine Ombudsstelle, die Fälle aufgreife, bei denen die bisherige Aufarbeitung unzureichend gewesen sei. "Für die Betroffenen ist das Recht auf Aufarbeitung essenziell."

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine gesetzliche Verankerung für das Amt der Missbrauchsbeauftragten sowie eine Stärkung der Rechte von Betroffenen vor. Mit den Maßnahmen sollen der Schutz von Kindern und die Aufarbeitung von Missbrauch verbessert werden. (KNA)