Overbeck: Werden bei synodalem Gremium nach Absprachen mit Rom handeln
Der geplante Synodale Rat ist einer der zentralen Zankäpfel im Konflikt zwischen dem Vatikan und der Kirche in Deutschland um den Synodalen Weg. Zwei Aspekte waren den Kurienvertretern nach dem letzten Austausch mit Vertretern der Bischofskonferenz wichtig: "Man wünscht eine Änderung der Bezeichnung und verschiedener Aspekte des bisherigen Entwurfs für ein solches mögliches nationales synodales Gremium", hieß es im Juni in der gemeinsamen Pressemitteilung. Auf der letzten Versammlung des Synodalen Ausschusses war auch der Synodale Rat – oder das "synodale Gremium auf Bundesebene", wie er nun genannt wird – ein Thema. In Kleingruppen wurden Impulse für die zuständige Kommission gesammelt. Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck leitet die Kommission und nahm auch am Treffen im Vatikan teil. Im katholisch.de-Interview spricht er darüber, inwiefern der Beschluss zum Synodalen Rat verhandelbar ist.
Frage: Herr Bischof, der Vatikan hat im Juni bei den Gesprächen mit den deutschen Bischöfen Änderungen beim Synodalen Rat angemahnt. Wie viel wird denn am Ende von dem Synodalen Rat übrigbleiben, der mal vom Synodalen Weg beschlossen wurde?
Overbeck: Ich glaube, dass ein ganz wesentlicher Teil davon übrigbleibt. Bei der dritten Sitzung des Synodalen Ausschusses in Wiesbaden haben wir uns kreative Gedanken darüber gemacht, wie so ein synodales Gremium auf Bundesebene– wie auch immer es heißen mag - aussehen kann. Das haben wir bei der Beschlussfassung in der Synodalversammlung und auch bei den Gesprächen in Rom immer gesagt. Man muss dabei aber zwischen den Aufgaben unterscheiden, die kirchenrechtlich mit Blick auf das Bischofsamt klar definiert sind, und der Frage, wie wir in der Kirche gemeinsam beraten und entscheiden können. Hier sind wir mitten im Prozess und ich bin zuversichtlich, dass wir die nächsten Schritte gemeinsam gehen werden.
Synodaler Rat und Synodaler Ausschuss: Was mit den Gremien gemeint ist
Der Synodale Weg ist nicht befugt, einen Synodalen Rat einzurichten. Und die Bischöfe müssen sich nicht an einem Synodalen Ausschuss beteiligen. Das hatte der Vatikan mit einem Brief klargestellt. Aber was hat es mit diesen Gremien auf sich? Katholisch.de erklärt die Hintergründe.
Frage: Nun gibt es ja eigentlich einen fixen Beschluss der Synodalversammlung. Inwieweit ist dieser Beschluss denn "verhandelbar"?
Overbeck: Wir haben immer gesagt – und das wird auch für ein synodales Gremium auf Bundesebene gelten: Wir müssen seine Kompetenzen genau bestimmen. Denn sobald es die Ebene der Diözesen betrifft, obliegt die Umsetzung von Beschlüssen am Ende jedem Bischof und seinen diözesanen Beratungs- und Entscheidungsstrukturen selbst.
Frage: Einer der Streitpunkte ist offensichtlich die Rolle von Laien und die Frage, inwiefern sie wirklich am Ende entscheiden dürfen. Wie wird das denn beim Synodalen Rat künftig überhaupt möglich sein?
Overbeck: Es gibt schon jetzt kirchliche Gremien, die ein Bischof in seiner Gesetzgebung einbinden muss. Das sind zum Beispiel die Wirtschafts- und Finanzräte – wie auch immer die in den jeweiligen Diözesen heißen. Diese Räte müssen verpflichtend nicht nur angehört, sondern dessen Entscheidungen auch umgesetzt werden. Sollte ich das als Bischof nicht wollen, muss ich sehr gut begründet darlegen, warum ich von der Entscheidung abweiche.
Frage: Das wäre also ohne Probleme auf einen Synodalen Rat übertragbar?
Overbeck: Das werden wir überlegen. Wir reden hier von einem Gremium, das unter anderem für 27 Diözesen und die Militärseelsorge tätig sein wird. Hier sind die Bedingungen und Möglichkeiten also ganz andere und werden nicht in dem Maße greifen können, wie sie in einer Diözese greifen.
Frage: Welche Impulse nehmen Sie denn persönlich von der Weltsynode im Hinblick auf den Synodalen Rat mit?
Overbeck: Die Perspektiven eines synodalen Gremiums auf Bundesebene auf der einen und der Weltsynode auf der anderen Seite kommen an dieser Stelle wenig zusammen. Was Papst Franziskus in den sogenannten "conversationes in spiritu", also Gesprächen im Geist, angestoßen hat, kann sicherlich zum Stil und zur Methode der Arbeit des neuen Gremiums dazugehören. Das hilft, um sich der Themen und ihrer Bedeutung in der Vielschichtigkeit der anwesenden Personen bewusst zu werden. Das kann auch für andere Entscheidungsfindungen gelten, die aber nach dem Maß des geltenden Kirchenrechts gefasst werden müssen. Oder für den Konsens, den wir Bischöfe und die Synodalversammlung gemeinsam möglicherweise finden.
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Frage: Nach dem Ende der Weltsynode soll im ersten Quartal 2025 das nächste Treffen zwischen den Vertretern der Bischofskonferenz und der Kurie anstehen. Wie viel Überzeugungsarbeit müssen Sie da noch leiten, damit es dann ab 2026 einen Synodalen Rat gibt?
Overbeck: Wir sind beim Synodalen Ausschuss ja jetzt in der Klärungsphase, welche inhaltlichen Bestimmungen sich ein synodales Gremium auf Bundesebene geben wird und welche Aufgaben damit verbunden sind. Da haben wir klare Absprachen zwischen uns und der Kurie in Rom und dem Papst getroffen. Nach denen werden wir handeln.