Bernhard Anuth über neue Zulassungsbestimmungen in Italien

Kirchenrechtler: Keine Änderung bei Regeln für Priesterkandidaten

Veröffentlicht am 20.01.2025 um 16:03 Uhr – Lesedauer: 

Tübingen ‐ Wurden die Regeln für homosexuelle Seminaristen in Italien verändert? Kirchenrechtler Bernhard Anuth sieht keine Lockerung. Die neuen Vorgaben betonten jedoch eine sensiblere Einordnung.

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Der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Anuth sieht nach der Veröffentlichung neuer Ausbildungsregeln in Italien keine Änderung bei den Zulassungsregeln für Priesterkandidaten. Der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte Anuth: "Die Ratio fundamentalis von 2016 kann durch eine Ratio nationalis nicht geändert werden." Die universalkirchliche Rechtslage bleibe unverändert.

Anuth sagte weiter: Auch bisher hätten Kandidaten zur Weihe zugelassen werden können, deren "homosexuelle Tendenzen" "bloß Ausdruck eines vorübergehenden Problems, wie etwa einer noch nicht abgeschlossenen Adoleszenz", und vor der Weihe "eindeutig überwunden" waren. "Die italienischen Bischöfe ordnen diese 'Überwindung' tiefsitzender homosexueller Neigungen nun lediglich sensibler und differenzierter ein", so Anuth.

Wer nach dem in der Ratio nationalis beschriebenen Klärungsprozess zur Weihe zugelassen werde, hat demnach keine "tiefsitzenden" und damit aus amtlicher Sicht problematischen homosexuellen Neigungen mehr. Die amtliche Lehre, nach der Homosexualität "objektiv ungeordnet" sei, gelte dabei unverändert fort, so der Kirchenrechtler.

Aktualisierte Vorgaben in Italien

Die Italienische Bischofskonferenz hatte vor Kurzem aktualisierte Vorgaben für die Priesterausbildung, eine sogenannte "ratio nationalis", veröffentlicht und darin auch den Umgang mit homosexuellen Interessenten am Priesterberuf thematisiert. Wenn es um "homosexuelle Neigungen" gehe, müssten diese "wie bei jedem Kandidaten [...] im Gesamtrahmen der Persönlichkeit des jungen Menschen" erfasst werden, heißt es dort.

Beobachter hatten dies als Lockerung der Zugangsregeln für homosexuelle Männer interpretiert. Dies wäre eine Abkehr von den 2016 vom Vatikan erlassenen Richtlinien für die weltweite Kirche, wonach die Zulassung von Personen zum Priesterseminar und zur Weihe, die "Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte 'homosexuelle Kultur' unterstützen", untersagt sei.

Dieser Lesart widersprachen jedoch die Italienische Bischofskonferenz sowie einige Kirchenrechtler. Der Vorsitzende der Kommission für den Klerus und das geweihte Leben der Bischofskonferenz, Stefano Manetti, erklärte etwa in der katholischen Zeitung "Avvenire", dass der entsprechende Paragraf lediglich die Position des Lehramts bestätige. Die "wirkliche Neuheit" des Dokuments bestehe darin, dass es die Notwendigkeit der "Unterscheidung" betone. Man wolle Personen jenseits üblicher Kategorisierungen bei der "Wahrheitsfindung bezüglich ihrer sexuellen Orientierung" begleiten. (KNA)