"Könnte ehrenamtliches Engagement verhindern"

Kritik an neuer Pfarreiräte-Satzung für Ehrenamtliche in Münster

Veröffentlicht am 21.01.2025 um 14:18 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Das Bistum Münster möchte Extremisten aus seinen Pfarreiräten fernhalten. Das begrüßen auch Ehrenamtliche. Doch die Art und Weise der Neuregelung habe Nebenwirkungen, meint der Vorsitzende des Diözesankomitees.

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Mit einer neu veröffentlichten Satzung für Pfarreiräte möchte das Bistum Münster Menschen mit extremistischen und kirchenfeindlichen Positionen aus seinen Gremien ausschließen. Das berichtet das kirchliche Internetportal "kirche-und-leben.de". Doch die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens stoße auf Kritik.

Ulrich Vollmer, Vorsitzender des Diözesankomitees im Bistum Münster, sagte dem Internetportal, er teile zwar "voll und ganz" das Ziel der Neuregelung, Extremisten aus Gremien fernzuhalten. Doch kritisierte er, dass sich die neue Pfarreirats-Satzung auf die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" beziehe, die vorrangig für Kirchen-Beschäftigte gelte.

Mit der neuen Satzung reagiert das Bistum Münster unter anderem auf das Erstarken extremer politischer Kräfte. Die deutschen Bischöfe hatten Anfang 2024 einstimmig eine Grundsatzerklärung unter dem Titel "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar" veröffentlicht. Darin hatten sie ausdrücklich die AfD genannt und damit erstmals eine im Bundestag vertretene Partei als nicht wählbar für Christen charakterisiert. Erste Bistümer sind bereits gegen AfD-Funktionsträger in Gremien vorgegangen.

Verhinderung ehrenamtlichen Engagements?

Vollmer sagte, der einzige "Vertrag", den Ehrenamtliche mit der Kirche geschlossen hätten, sei die Taufe; es gebe keinen Arbeitsvertrag. Daher sollten Ehrenamtliche seiner Meinung nach der Grundordnung nicht unterliegen. Der Vorsitzende der Laienvertretung im Bistum sagte, der Ausschluss von Extremisten lasse sich in Gremien-Satzungen anders regeln – und das geschehe sogar. "Der Verweis auf die Grundordnung wäre gar nicht nötig."

Dass die Grundordnung für alle Gremienmitglieder gelte, könne viele, die die Bestimmungen gelesen hätten, von einer Kandidatur abhalten, erklärte Vollmer: "Das könnte ehrenamtliches Engagement verhindern." (KNA)